Abiturklausuren im Fach Geographie

Ich beantrage hiermit die Abiturklausuren NRW Erdkunde 2001 bis 2017.

Ich benötige diese Dokumente zum Lernen, denn ich möchte mich auf mein diesjähriges Abitur gut vorbereiten können.

Wenn möglich senden sie bitte alle Klausuren aus den Jahrgängen 2001 bis 2017. Es existieren bereits Anfragen zu diesen Klausuren, aber die Links scheinen nur für einen bestimmten Zeitraum zu funktionieren.

Viele Grüße und vielen Danke im Vorraus

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. Februar 2024
  • Frist
    12. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich beantrage hiermit die Abiturklaus…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abiturklausuren im Fach Geographie [#299596]
Datum
8. Februar 2024 15:48
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich beantrage hiermit die Abiturklausuren NRW Erdkunde 2001 bis 2017. Ich benötige diese Dokumente zum Lernen, denn ich möchte mich auf mein diesjähriges Abitur gut vorbereiten können. Wenn möglich senden sie bitte alle Klausuren aus den Jahrgängen 2001 bis 2017. Es existieren bereits Anfragen zu diesen Klausuren, aber die Links scheinen nur für einen bestimmten Zeitraum zu funktionieren. Viele Grüße und vielen Danke im Vorraus
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299596 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299596/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 8. Februar 2024 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinem…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 8. Februar 2024
Datum
14. Februar 2024 12:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstr. 2 53175 Bonn Az.: 324-18501/25(2024) Berlin, den 14. Februar 2024 Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 8. Februar 2024 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema "Abiturklausuren im Fach Geographie" Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen, da aufgrund der föderalen Ordnung in Deutschland nicht das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für den schulischen Bildungsbereich zuständig ist, sondern die Länder. Die gewünschten Informationen liegen im BMBF auch nicht vor. Ich bitte Sie daher, sich an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Völklinger Straße 49 in 40221 Düsseldorf zu wenden. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen