Abiturlösungen 2023

Die Übungsaufgaben für die Prüfungen und auch die eigentlichen Prüfungen und Musterlösungen bzw. den Erwartungshorizont für die Abituraufgaben in Bayern 2023 in den Fächern Wirtschaft und Recht, Kunst und Geographie.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Mai 2023
  • Frist
    17. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Übungsaufgaben für die Prüfungen …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abiturlösungen 2023 [#278819]
Datum
13. Mai 2023 15:34
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Übungsaufgaben für die Prüfungen und auch die eigentlichen Prüfungen und Musterlösungen bzw. den Erwartungshorizont für die Abituraufgaben in Bayern 2023 in den Fächern Wirtschaft und Recht, Kunst und Geographie.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278819/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 13. Mai 2023 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemann…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 13. Mai 2023
Datum
15. Mai 2023 10:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstr. 2 53175 Bonn Az. 324-18501/97(2023) Berlin, den 15. Mai 2023 Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 13. Mai 2023 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema „Abituraufgaben in Bayern 2023 in den Fächern Wirtschaft und Recht, Kunst und Geographie“. Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen, da aufgrund der föderalen Ordnung in << Adresse entfernt >> nicht das Bundesministerium für Bildung und Forschung für den schulischen Bildungsbereich zuständig ist, sondern die Länder. Die gewünschte Information liegt im BMBF auch nicht vor. Ich bitte Sie daher, sich an das Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2 in 80333 München zu wenden. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen