Abiturnoten 2015

in der Pressemitteilung der Schulbehörde "Abitur 2015: Hamburgs Abiturienten bewältigen großes Zentralabitur erneut gut" vom 10. Juli 2015 wird eine Zusammenfassung der Abiturnoten 2015 gegeben.

Bitte stellen Sie mir ein Dokument zur Verfügung in dem für jede staatliche weiterführende Schule Hamburgs folgende Informationen für das Abitur 2015 enthalten sind:
Anzahl der Abiturienten
Anzahl der weiblichen Abiturienten
Anzahl der männlichen Abiturienten
durchschnittliche Abiturnote
Verteilung der Notendurchschnitte
Anzahl der 1er-Abiturienten

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. September 2015
  • Frist
    3. Oktober 2015
  • 0 Follower:innen
Michael Kahnt
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
Abiturnoten 2015 [#11231]
Datum
1. September 2015 11:38
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
in der Pressemitteilung der Schulbehörde "Abitur 2015: Hamburgs Abiturienten bewältigen großes Zentralabitur erneut gut" vom 10. Juli 2015 wird eine Zusammenfassung der Abiturnoten 2015 gegeben. Bitte stellen Sie mir ein Dokument zur Verfügung in dem für jede staatliche weiterführende Schule Hamburgs folgende Informationen für das Abitur 2015 enthalten sind: Anzahl der Abiturienten Anzahl der weiblichen Abiturienten Anzahl der männlichen Abiturienten durchschnittliche Abiturnote Verteilung der Notendurchschnitte Anzahl der 1er-Abiturienten Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrter Herr Kahnt, zunächst vielen Dank für Ihre u.a. Anfrage, die sich wegen § 4 Absatz 1 Hamburgisches…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
Abiturnoten 2015 [#11231]
Datum
8. September 2015 10:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kahnt, zunächst vielen Dank für Ihre u.a. Anfrage, die sich wegen § 4 Absatz 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) nicht schul- und notengenau je Geschlecht beantworten lässt, da einer detaillierten Auflistung die datenschutzrechtlichen Belange einzelner Abiturientinnen und Abiturienten entgegenstehen. Nach Rücksprache mit unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten dürfen wir Ihnen nur hinreichend aggregierte Datensätze übermitteln, die einen Rückschluss auf einzelne Personen auch unter Hinzuziehung weiterer Informationen (z.B. aus sozialen Netzen im Internet etc.) nicht ermöglichen. Aus diesem Grund können keine (Gruppen-)Fallzahlen von 5 oder kleiner bei einer schulgenauen Auswertung nach Geschlechtern ausgewiesen werden, da ansonsten die Herstellung eines Personenbezugs nicht ausgeschlossen ist. Dementsprechend kann ich Ihnen schulgenaue Auswertungen nach Ihren Vorgaben nur in der eingeschränkten Form (vgl. Anhang) zur Verfügung stellen. Sollten Sie Rückfragen zur Abiturnotenerhebung haben, so stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen