Abiturnoten Bayern nach Schulart (Gymnasium, Fachoberschule, Fachoberschule 13, Berufsoberschule)

Über die Webpräsenz der Kultusministerkonferenz können die Abiturnoten eingesehen werden. Allerdings sind keine Zahlen nach Schulart und Hochschulzugangsberechtigung, ob fachgebunden oder allgemein, veröffentlicht.
Bitte schlüsseln Sie die Abiturnote sowohl nach Schulart als auch nach der Art der Hochschulzugangsberechtigung auf.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Januar 2023
  • Frist
    15. Februar 2023
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Über die Webpräsenz der Kultusmini…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
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Betreff
Abiturnoten Bayern nach Schulart (Gymnasium, Fachoberschule, Fachoberschule 13, Berufsoberschule) [#267674]
Datum
13. Januar 2023 15:40
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Über die Webpräsenz der Kultusministerkonferenz können die Abiturnoten eingesehen werden. Allerdings sind keine Zahlen nach Schulart und Hochschulzugangsberechtigung, ob fachgebunden oder allgemein, veröffentlicht. Bitte schlüsseln Sie die Abiturnote sowohl nach Schulart als auch nach der Art der Hochschulzugangsberechtigung auf.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267674 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267674/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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