Sehr geehrte Frau Koch,
eine öffentliche Zugänglichmachung der Abitur-Aufgabenstellungen außerhalb des schulischen Unterrichts unterliegt den Bestimmungen zum Schutz des Urheberrechts, da in die Rechte derer eingegriffen würde, deren urheberrechtlich geschützte Texte/Werke Teile der Abitur-Aufgabe sind.
Gem. § 2 Abs. 5 Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) gilt dieses Gesetz "für Universitätskliniken, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Schulen sowie für Bildungs- und Prüfungseinrichtungen nur, soweit sie nicht im Bereich von Forschung und Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden." Da Ihre Anfrage den Prüfungsbereich, konkret die Herausgabe von Prüfungsmaterialien, betrifft, findet das ThürIFG keine Anwendung. Ein Herausgabeanspruch nach § 4 Abs. 1 ThürIFG gegen das TMBJS besteht folglich nicht. Andere Rechtsgrundlagen kommen ebenfalls nicht in Betracht.
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport stellt jährlich allen Schulen, an denen das Abitur geschrieben wird, alle Aufgaben der Abiturprüfungen mit den jeweiligen Lösungs- und Bewertungshinweisen zur unterrichtlichen Verwendung zur Verfügung. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Prüfungsaufgaben zur gezielten Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler genutzt werden können.
Mit freundlichen Grüßen