Abiturprüfungen Bayern

Für ein Forschungsprojekt im Bereich Mathematikdidaktik an der Uni Erfurt bin ich auf der Suche nach alten bayrischen Mathe Abiturprüfungen, sowie deren Lösungen.
Gegenwärtig fehlen mir noch:

- Die Aufgaben für Grund- und Leistungskurs von 1981-1984
- Die Lösungen für Grund- und Leistungskurs von 1981-2001

Können Sie mir diese möglicherweise zur Verfügung stellen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. November 2022
  • Frist
    13. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
Felix Goerke
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für ein Forschung…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Felix Goerke
Betreff
Abiturprüfungen Bayern [#262957]
Datum
10. November 2022 13:35
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für ein Forschungsprojekt im Bereich Mathematikdidaktik an der Uni Erfurt bin ich auf der Suche nach alten bayrischen Mathe Abiturprüfungen, sowie deren Lösungen. Gegenwärtig fehlen mir noch: - Die Aufgaben für Grund- und Leistungskurs von 1981-1984 - Die Lösungen für Grund- und Leistungskurs von 1981-2001 Können Sie mir diese möglicherweise zur Verfügung stellen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix Goerke Anfragenr: 262957 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262957/ Postanschrift Felix Goerke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix Goerke

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 10. November 2022 [#262957] Bundesministerium für Bildung und Fors…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 10. November 2022 [#262957]
Datum
11. November 2022 07:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az. 324 – 18501/142(2022) Berlin, den 11.11.2022 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 10. November 2022 [#262957] Sehr geehrter Herr Goerke, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema „bayrische(n) Mathe Abiturprüfungen, sowie deren Lösungen“. Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen, da aufgrund der föderalen Ordnung in Deutschland nicht das Bundesministerium für Bildung und Forschung für den schulischen Bildungsbereich zuständig ist, sondern die Länder. Ich bitte Sie daher, sich an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80333 München, zu wenden. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Im Auftrag Rismondo