Abiturprüfungen

Die Abiturprüfungen der vergangenen Jahre für die Fächer Deutsch, Mathematik, Erziehungswissenschaften und katholische Religionslehre. Jeweils sowohl für den Grundkurs wie auch für den Leistungskurs.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Februar 2021
  • Frist
    18. März 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Abiturprüfungen der ve…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abiturprüfungen [#212869]
Datum
16. Februar 2021 19:51
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Abiturprüfungen der vergangenen Jahre für die Fächer Deutsch, Mathematik, Erziehungswissenschaften und katholische Religionslehre. Jeweils sowohl für den Grundkurs wie auch für den Leistungskurs.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212869/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 16. Februar 2021 (Anfrage-Nr: 212869) Bundesministerium für Bildun…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 16. Februar 2021 (Anfrage-Nr: 212869)
Datum
17. Februar 2021 14:59
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az. 324-18501/26(2021) Berlin, den 17.02.2021 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 16. Februar 2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema Abiturprüfungen der vergangenen Jahre für die Fächer Deutsch, Mathematik, Erziehungswissenschaften und katholische Religionslehre. Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen, da aufgrund der föderalen Ordnung in Deutschland nicht das Bundesministerium für Bildung und Forschung für den schulischen Bildungsbereich zuständig ist, sondern die Länder. Bezogen auf Ihren Wohnort Münster wäre Ihre Anfrage daher an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf, zu richten. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Im Auftrag Rismondo Dr. Birgit Rismondo ____________________________________ Referat 324 - Qualitätsförderung Schule Bundesministerium für Bildung und Forschung Kapelle-Ufer 1, 10117 Berlin | Postanschrift: 11055 Berlin Tel.: +49 30 18 57-5496 | Fax: +49 30 18 57-85496 | <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> www.bmbf.de<http://www.bmbf.de/> | www.twitter.com/bmbf_bund<http://www.twitter.com/bmbf_bund/> | www.facebook.com/bmbf.de<http://www.facebook.com/bmbf.de/>| www.instagram.com/bmbf.bund<http://www.instagram.com/bmbf.bund> Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMBF können Sie der Datenschutzerklärung auf www.bmbf.de<https://www.bmbf.de/de/datenschutzerklaerung-12.html> entnehmen.
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AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 16. Februar 2021 (Anfrage-Nr: 212869) [#212869] Sehr << …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 16. Februar 2021 (Anfrage-Nr: 212869) [#212869]
Datum
18. März 2021 08:43
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abiturprüfungen“ vom 16.02.2021 (#212869) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212869/
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AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 16. Februar 2021 (Anfrage-Nr: 212869) [#212869] Sehr << …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 16. Februar 2021 (Anfrage-Nr: 212869) [#212869]
Datum
18. März 2021 08:59
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abiturprüfungen“ vom 16.02.2021 (#212869) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212869/

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihre Nachfrage zum Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 16. Februar 2021 (Anfrage-Nr: 212869) Az. 324-18501…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre Nachfrage zum Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 16. Februar 2021 (Anfrage-Nr: 212869)
Datum
18. März 2021 09:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. 324-18501/26(2021) Berlin, den 18.03.2021 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 16. Februar 2021, Ihre Nachfrage vom 18. März 2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage zu Ihrem Antrag auf Informationszugang zum Thema Abiturprüfungen der vergangenen Jahre für die Fächer Deutsch, Mathematik, Erziehungswissenschaften und katholische Religionslehre. Ich hatte bereits am 17. Februar 2021 geantwortet, dass ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen kann, da aufgrund der föderalen Ordnung in Deutschland nicht das Bundesministerium für Bildung und Forschung für den schulischen Bildungsbereich zuständig ist, sondern die Länder. Bezogen auf Ihren Wohnort Münster hatte ich angeregt, Ihre Anfrage daher an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf, zu richten. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen