Abiturprüfungsordnung aus dem Jahre 2011 § 27

Alle Dokumente (Wer hat an dem Artikel Gearbeitet?, Interne Schreiben?, Mitschriften aus etwaigen Sitzungen?, Begründungsschreiben?) die in Verbindung mit der Abiturprüfungsordnung zusammen hängen. Insbesonders aber nicht ausschließlich mit Paragraph 27.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. September 2019
  • Frist
    25. Oktober 2019
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dokumente (W…
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abiturprüfungsordnung aus dem Jahre 2011 § 27 [#167095]
Datum
23. September 2019 07:04
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente (Wer hat an dem Artikel Gearbeitet?, Interne Schreiben?, Mitschriften aus etwaigen Sitzungen?, Begründungsschreiben?) die in Verbindung mit der Abiturprüfungsordnung zusammen hängen. Insbesonders aber nicht ausschließlich mit Paragraph 27.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Vollzug des Landestransparenzgesetzes Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrem Antrag nach dem Landestransparenzgese…
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Anfrage nach dem TransPG: Abiturprüfungsordnung aus dem Jahre 2011 § 27 [#167095]
Datum
21. Oktober 2019 18:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Vollzug des Landestransparenzgesetzes Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrem Antrag nach dem Landestransparenzgesetz wird statt gegeben. Zu Ihrem Auskunftsersuchen „Abiturprüfungsordnung aus dem Jahr 2011 § 27“ übermitteln wir Ihnen die beigefügte PDF-Anlage mit der Begründung zur Neufassung der Abiturprüfungsordnung vom 21. Juli 2010 (AbiPro), die am 1. August 2011 in Kraft getreten ist. Kosten gemäß § 24 LTranspG werden nicht erhoben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Ministerium für Bildung einzulegen. Der Widerspruch kann 1. schriftlich oder zur Niederschrift beim Ministerium für Bildung, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz oder 2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur[1]an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> erhoben werden. Fußnote: [1] vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73). Mit freundlichen Grüßen