Abkommen : Memorandum of Agreement

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Den Inhalt des bilateralen Abkommens (Memorandum of Agreement), das am 28.4.2002 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der USA bzgl. gemeinsamer geheimdienstlicher Zusammenarbeit oder einem geheimdienstlichen Datenaustausch von BND und NSA verabredet/unterzeichnet worden ist.

Bezug:
tagesschau.de-Meldung vom 7.8.2013 - https://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/tt4886.html

Sollten Sie - aus welchen Gründen auch immer - der Überzeugung sein, dieses Abkommen nicht veröffentlichen zu wollen oder zu können, so bitte ich zumindest um die Nennung des genauen Titels dieser Vereinbarung.

Vielen Dank.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Mai 2019
  • Frist
    2. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Inhalt des bila…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abkommen : Memorandum of Agreement [#147775]
Datum
31. Mai 2019 21:15
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Inhalt des bilateralen Abkommens (Memorandum of Agreement), das am 28.4.2002 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der USA bzgl. gemeinsamer geheimdienstlicher Zusammenarbeit oder einem geheimdienstlichen Datenaustausch von BND und NSA verabredet/unterzeichnet worden ist. Bezug: tagesschau.de-Meldung vom 7.8.2013 - https://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/tt4886.html Sollten Sie - aus welchen Gründen auch immer - der Überzeugung sein, dieses Abkommen nicht veröffentlichen zu wollen oder zu können, so bitte ich zumindest um die Nennung des genauen Titels dieser Vereinbarung. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2019/NA 119 Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren nachstehend…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Abkommen : Memorandum of Agreement [#147775]
Datum
4. Juni 2019 11:13
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2019/NA 119 Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 31. Mai 2019 und bitte Sie um Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift. Diese ist für die weitere Bearbeitung des Verfahrens erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in im folgenden finden Sie meine Adresse. Ich bitte um datenschutzrechtliche Behandlung…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Abkommen : Memorandum of Agreement [#147775]
Datum
6. Juni 2019 11:37
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in im folgenden finden Sie meine Adresse. Ich bitte um datenschutzrechtliche Behandlung. Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2019/NA 119 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit möchte ich Sie an meine E-Mai…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Abkommen : Memorandum of Agreement [#147775]
Datum
24. Juni 2019 10:30
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2019/NA 119 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit möchte ich Sie an meine E-Mail vom 4. Juni 2019 erinnern und Sie nochmals darauf hinweisen, dass für die weitere Bearbeitung des Verfahrens die Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift zwingend notwendig ist. Bitte teilen Sie mir diese bis zum 5. Juli 2019 mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Abkommen : Memorandum of Agreement“ vom 31.05.20…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Abkommen : Memorandum of Agreement [#147775]
Datum
14. September 2019 09:40
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Abkommen : Memorandum of Agreement“ vom 31.05.2019 (#147775) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 75 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundeskanzleramt
13 IFG - 02814 - In 2019 / NA 119 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mails vom 4. Juni 2019 und vom 24. Juni 20…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: WG: Abkommen : Memorandum of Agreement [#147775]
Datum
17. September 2019 10:23
Status
Warte auf Antwort
13 IFG - 02814 - In 2019 / NA 119 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mails vom 4. Juni 2019 und vom 24. Juni 2019 wurden Sie zur weiteren Bearbeitung dieses Verfahrens um Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift gebeten. Vielen Dank für die Mitteilung Ihrer Anschrift mit untenstehender E-Mail vom 14. September 2019. Mit Ihrer E-Mail vom 31. Mai 2019 beantragen Sie u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG): "Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Inhalt des bilateralen Abkommens (Memorandum of Agreement), das am 28.4.2002 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der USA bzgl. Gemeinsamer geheimdienstlicher Zusammenarbeit oder einem geheimdienstlichen Datenaustausch von BND und NSA verabredet/unterzeichnet worden ist". Hilfsweise beantragen Sie die genaue Benennung des Titels dieser Vereinbarung. Das Bundeskanzleramt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss, sowie Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden. Zudem weise ich noch darauf hin, dass je nach Arbeitsaufwand für die Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage Kosten entstehen können. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können. Demnach stellt die Herausgabe von Dokumenten keine einfache gebührenfreie Auskunft dar. Mit freundlichen Grüßen