Ablageort des Rundschreibens des Bundesministeriums des Inneren vom 6.9.22, VII5-20102/391#2, Betr.: Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger

Ablageort des Rundschreibens des Bundesministeriums des Inneren vom 6.9.22, VII5-20102/391#2, Betr.: Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger

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    3. Juni 2023
  • Frist
    7. Juli 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ab…
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Ablageort des Rundschreibens des Bundesministeriums des Inneren vom 6.9.22, VII5-20102/391#2, Betr.: Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger [#280375]
Datum
3. Juni 2023 10:25
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ablageort des Rundschreibens des Bundesministeriums des Inneren vom 6.9.22, VII5-20102/391#2, Betr.: Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280375/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Datum
7. Juli 2023 08:50
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Datum
12. Juli 2023 15:05
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ablageort des Rundschreibens des Bundesministeriums des Inneren vom 6.9.22, VII5-20102/391#2, Betr.: Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger“ vom 03.06.2023 (#280375) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sonst fragen wir in EU-Organen nach. Sie werden zitiert. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Datum
1. August 2023 12:45
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21. August 2023 10:50
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4. September 2023 01:10
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18. September 2023 18:50
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Datum
25. September 2023 08:25
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Datum
6. Oktober 2023 00:11
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Datum
13. Oktober 2023 07:38
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Datum
8. November 2023 22:27
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Datum
17. November 2023 18:14
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Datum
6. Dezember 2023 17:53
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Datum
15. Dezember 2023 13:06
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Datum
5. Januar 2024 12:27
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Datum
22. Januar 2024 15:18
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Guten Tag, gesetzliche Fristen gelten auch für den OB. Die Informationsfreiheitsanfrage „Ablageort des Rundschre…
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Datum
21. Februar 2024 20:56
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Guten Tag, gesetzliche Fristen gelten auch für den OB. Die Informationsfreiheitsanfrage „Ablageort des Rundschreibens des Bundesministeriums des Inneren vom 6.9.22, VII5-20102/391#2, Betr.: Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger“ vom 03.06.2023 (#280375) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 230 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, << Antragsteller:in >> die Informationsfreiheitsanfrage „Ablageort des Rundschreibens des …
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Datum
24. Februar 2024 13:56
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Datum
1. März 2024 10:58
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Datum
16. März 2024 13:12
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Datum
23. März 2024 12:22
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Datum
19. April 2024 09:18
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Datum
27. April 2024 08:53
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