Ablageort des Rundschreibens des Bundesministeriums des Inneren vom 6.9.22, VII5-20102/391#2, Betr.: Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger

Ablageort des Rundschreibens des Bundesministeriums des Inneren vom 6.9.22, VII5-20102/391#2, Betr.: Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juni 2023
  • Frist
    7. Juli 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ab…
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Von
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Betreff
Ablageort des Rundschreibens des Bundesministeriums des Inneren vom 6.9.22, VII5-20102/391#2, Betr.: Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger [#280374]
Datum
3. Juni 2023 10:19
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ablageort des Rundschreibens des Bundesministeriums des Inneren vom 6.9.22, VII5-20102/391#2, Betr.: Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280374 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280374/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ablageort des Rundschreibens des Bundesministeriums des Inneren vo…
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Betreff
AW: Ablageort des Rundschreibens des Bundesministeriums des Inneren vom 6.9.22, VII5-20102/391#2, Betr.: Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger [#280374]
Datum
16. Juli 2023 11:31
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ablageort des Rundschreibens des Bundesministeriums des Inneren vom 6.9.22, VII5-20102/391#2, Betr.: Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger“ vom 03.06.2023 (#280374) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ablageort des Rundschreibens des Bundesministeriums des Inneren vo…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ablageort des Rundschreibens des Bundesministeriums des Inneren vom 6.9.22, VII5-20102/391#2, Betr.: Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger [#280374]
Datum
31. Juli 2023 11:22
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ablageort des Rundschreibens des Bundesministeriums des Inneren vom 6.9.22, VII5-20102/391#2, Betr.: Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger“ vom 03.06.2023 (#280374) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 03.06.2023 hat mich leider nicht erreicht, deshalb kann…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
AW: Ablageort des Rundschreibens des Bundesministeriums des Inneren vom 6.9.22, VII5-20102/391#2, Betr.: Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger [#280374]
Datum
1. August 2023 11:38
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 03.06.2023 hat mich leider nicht erreicht, deshalb kann ich Ihnen erst jetzt antworten. Das Rundschreiben vom 06.09.2023, Aktenzeichen VII5-20102/391#2, hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat auf seiner Internetseite zum Download bereitgestellt. Sie finden es unter folgenden Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/verfassung/laenderschreiben-ukr-mehrstaatigkeit.html Diese Auskunft ergeht verwaltungsgebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, danke. Und in Ihrer informationsvorhaltenden Behörde selbst hat das Rundschreiben vom 6.9.22 (nicht 23…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
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<< Anfragesteller:in >>
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AW: Ablageort des Rundschreibens des Bundesministeriums des Inneren vom 6.9.22, VII5-20102/391#2, Betr.: Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger [#280374]
Datum
1. August 2023 12:42
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke. Und in Ihrer informationsvorhaltenden Behörde selbst hat das Rundschreiben vom 6.9.22 (nicht 23!) sonst keine informationellen Gedankenverkörperungen und Spuren hinterlassen? Hier ist zudem bekannt geworden, dass Ihre Behörde sonst in Verwaltungsverfahren und zu Auskunftsersuchen von bestimmten Betroffenen keine Aktenzeichen gegenüber Betroffenen angibt bzw. führt. Auch insofern weise ich auf die im Rechtsstaatsprinzip verankerte Pflicht zur ordentlichen Übersichtsgestaltung bei der Informationsorganisation hin. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 280374 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280374/

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Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr << Antragsteller:in >> das Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 0…
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Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
AW: Ablageort des Rundschreibens des Bundesministeriums des Inneren vom 6.9.22, VII5-20102/391#2, Betr.: Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger [#280374]
Datum
3. August 2023 14:04
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> das Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 06.09.2022, Az. VII5-20102391#2 , wurde den Staatsangehörigkeitsbehörden des Regierungsbezirks Düsseldorf am 07.09.2022 ohne eigene Kommentierung per E-Mail zur Kenntnisnahme und Beachtung zugeleitet. Mit freundlichen Grüßen