Ablehnung der Veröffentlichung von Petitionen

Anfrage an: Deutscher Bundestag

1. Eine transparente Darlegung des Verfahrens, das zu einer Ablehnung der Veröffentlichung einer Petition führt.
- Wer/welches Gremium entscheidet darüber?
- Wieviele Personen/welche Mehrheitsverhältnisse im entscheidenen Gremium sind für eine Ablehnung erforderlich?
2. Gegebenfalls vorliegende statistische Auswertungen über die Ablehnung. Insbesondere wie häufig wurde eine Veröffentlichung abgeleht und eine Aufschlüsselung nach Gründen für die Ablehnung (für das laufende, bzw das aktuellste ausgewertete Jahr)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. September 2013
  • Frist
    8. Oktober 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine transpar…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ablehnung der Veröffentlichung von Petitionen
Datum
4. September 2013 16:17
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine transparente Darlegung des Verfahrens, das zu einer Ablehnung der Veröffentlichung einer Petition führt. - Wer/welches Gremium entscheidet darüber? - Wieviele Personen/welche Mehrheitsverhältnisse im entscheidenen Gremium sind für eine Ablehnung erforderlich? 2. Gegebenfalls vorliegende statistische Auswertungen über die Ablehnung. Insbesondere wie häufig wurde eine Veröffentlichung abgeleht und eine Aufschlüsselung nach Gründen für die Ablehnung (für das laufende, bzw das aktuellste ausgewertete Jahr)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Bundestag
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, den als Anlage beigefügten Bescheid übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit f…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Re: Ablehnung der Veröffentlichung von Petitionen
Datum
18. September 2013 09:40
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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4,8 KB


Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, den als Anlage beigefügten Bescheid übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Schmidt-Hederich