Ablehnung die Anerkennung der "re:publica 23" 5.-7. Juni 2023 als Bildungsurlaub/-zeit betreffend

amtliche Informationen die Entscheidung betreffend, die Veranstaltung "re:publica 23" (5.-7. Juni 2023 / Berlin) nicht als Bildungsveranstaltung nach Bildungsurlaubs-/Bildungszeitgesetz anzuerkennen.

Personenbezogene Daten können selbstverständlich geschwärzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juni 2023
  • Frist
    7. Juli 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: amtlic…
An Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Details
Von
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Betreff
Ablehnung die Anerkennung der "re:publica 23" 5.-7. Juni 2023 als Bildungsurlaub/-zeit betreffend [#280527]
Datum
5. Juni 2023 18:27
An
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
amtliche Informationen die Entscheidung betreffend, die Veranstaltung "re:publica 23" (5.-7. Juni 2023 / Berlin) nicht als Bildungsveranstaltung nach Bildungsurlaubs-/Bildungszeitgesetz anzuerkennen. Personenbezogene Daten können selbstverständlich geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280527 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280527/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz bezüglich des …
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Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Betreff
WG: Ablehnung die Anerkennung der "re:publica 23" 5.-7. Juni 2023 als Bildungsurlaub/-zeit betreffend [#280527]
Datum
21. Juni 2023 15:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz bezüglich des Antrages auf Anerkennung nach dem Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG) für die Veranstaltung re:publica 2023 „cash“ ist in unserer Behörde eingegangen. Grundsätzlich könnten Sie einen Auskunfts- bzw. Akteneinsichtsanspruch gemäß § 3 IFG Berlin haben. Um dies beurteilen zu können, sind wir auf weitere Informationen Ihrerseits angewiesen. Bitte legen Sie uns ihr Informationsinteresse näher dar, damit wir die Reichweite ihres Informationsanspruchs im Rahmen der Abwägung gemäß § 6 IFG Berlin ermitteln können. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass sich die Durchführung der Auskunft bzw. Akteneinsicht nach § 13 IFG Berlin richtet, also in unseren Räumlichkeiten (SenASGIVA) stattfindet. Darüber hinaus weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass nach kursorischer Prüfung einige Unkenntlichmachungen gemäß 12 IFG Berlin vorgenommen werden müssten. Für die Ermittlung des Verwaltungsaufwands und der voraussichtlichen Kosten der Auskunft bzw. Akteneinsicht sind wir zunächst auf Ihre Angaben, die wir mit dieser Nachricht angefragt haben, angewiesen. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Sehr << Antragsteller:in >> mit Mail vom 21.06.2023 hatten wir Sie um Mitarbeit gebeten. Leider liegen…
Von
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Betreff
WG: Ablehnung die Anerkennung der "re:publica 23" 5.-7. Juni 2023 als Bildungsurlaub/-zeit betreffend [#280527]
Datum
5. Juli 2023 15:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit Mail vom 21.06.2023 hatten wir Sie um Mitarbeit gebeten. Leider liegen die von uns bei Ihnen angefragten Informationen noch nicht vor. Bitte reichen Sie diese bis zum 19.07.2023 nach. Andernfalls gehe ich davon aus, dass Ihr Interesse an Akteneinsicht erloschen ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> besten Dank für Ihre schnelle Antwort. Leider komme ich nunmehr erst zur Beantwortu…
An Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ablehnung die Anerkennung der "re:publica 23" 5.-7. Juni 2023 als Bildungsurlaub/-zeit betreffend [#280527]
Datum
5. Juli 2023 17:09
An
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> besten Dank für Ihre schnelle Antwort. Leider komme ich nunmehr erst zur Beantwortung Ihrer Rückfragen: Sie bitten mich mein Informationsinteresse näher darzulegen, um den Informationsanspruchs ermitteln zu können. Dem versuche ich gerecht zu werden: Von Seiten der republica GmbH wurde mir persönlich mitgeteilt, dass eine diesjährige Beantragung auf Status einer Bildungsveranstaltung nach dem Bildungszeitgesetzt nicht erfolgreich war. Auf der Website der Veranstalter*innen stand lediglich: "Leider ist die re:publica dieses Jahr erstmals nicht als Bildungsurlaub anerkannt. Die neuen Regelungen können wir nicht erfüllen." Hierzu möchte ich gerne die Gründe und die Prozesse der Entscheidungsfindung in Ihrem Haus erfahren. Mir ist bewusst, dass ich als Bewohner einer Stadt in Rheinland-Pfalz zuvorderst von den Entscheidungen des hiesigen zuständigen Ministeriums betroffen bin. Jedoch wurde ein solcher Antrag dort nicht gestellt, vermutlich auf Grund des Nicht-Zuerkennens in Berlin. Auf persönlicher Ebene betrifft mich dies als Arbeitnehmer unmittelbar, da ich so keinen Bildungsurlaub geltend machen konnte. Hierdurch entstanden mir bedeutende Nachteile. Eine Einsicht vor Ort ist mir nicht unmittelbar möglich. Somit bitte ich um Prüfung, ob eine digitale Verfügbarmachung möglich oder gar geboten ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280527 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280527/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> mit Schreiben vom 02.08.2023 welches heute 09.08.2023 zugestellt wurde, lehnen Sie…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ablehnung die Anerkennung der "re:publica 23" 5.-7. Juni 2023 als Bildungsurlaub/-zeit betreffend [#280527]
Datum
9. August 2023 14:24
An
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Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mit Schreiben vom 02.08.2023 welches heute 09.08.2023 zugestellt wurde, lehnen Sie meinen Antrag auf Aktenauskunft ab. Hiermit lege ich Widerspruch ein. Insbesondere begründen Sie dies mit fehlendem Informationsinteresse. Hierbei rekurrieren Sie insbesondere auf das Informationsrecht, welches "Zecke der Allgemeinheit" und "nicht nur im eigenen Interesse oder überwiegend im eigenen Interesse" liegen dürften. Die Schilderungen meine Person betreffend, sollten lediglich grundlegende Problem auf individueller Ebene einer solchen Entscheidung (Ablehnung die Anerkennung / Bildungsurlaub/-zeit) verdeutlichen und beschreiben. Selbstverständlich ist ein Allgemeininteresse ("Interessen der Allgemeinheit ... Förderung der demokratischen Meinungs- und Willensbildung") insofern gegeben, als sämtliche Besucher*innen der Veranstaltung pot. betroffen sind, die einen Bildungsurlaub geltend machen wollten. Ein Allgemeininteresse wird zudem durch die Förderstruktur (u.a. Medienboard Berlin-Brandenburg und Bundeszentrale für politische Bildung) der Veranstaltung sowie die Beteiligung verschiedener Behörden/Ministerien sowie Teilnahme div. Politiker*innen deutlich. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail. Ihren Wiederspruch haben wir zur Kenntnis geno…
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Betreff
AW: WG: Ablehnung die Anerkennung der "re:publica 23" 5.-7. Juni 2023 als Bildungsurlaub/-zeit betreffend [#280527]
Datum
10. August 2023 13:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail. Ihren Wiederspruch haben wir zur Kenntnis genommen und wird nun bearbeitet. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es auf Grund von urlaubsbedingten Abwesenheiten zu Verzögerungen kommen kann. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr << Antragsteller:in >> leider komme ich erst jetzt dazu, Ihren Widerspruch zu bearbeiten. Zur K…
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WG: WG: Ablehnung die Anerkennung der "re:publica 23" 5.-7. Juni 2023 als Bildungsurlaub/-zeit betreffend [#280527]
Datum
25. September 2023 14:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> leider komme ich erst jetzt dazu, Ihren Widerspruch zu bearbeiten. Zur Klärung des weiteren Verfahrens bitte ich Sie, telefonisch unter angegebenen Nummer Kontakt mit mir aufzunehmen. In dem Zusammenhang teile ich Ihnen mit, dass ich vom 28.09.23 -02.10.23 nicht im Dienst bin. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> da ich bis heute telefonisch noch keinen Erfolg hatte, bitte ich Sie mir schriftlic…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: Ablehnung die Anerkennung der "re:publica 23" 5.-7. Juni 2023 als Bildungsurlaub/-zeit betreffend [#280527]
Datum
2. November 2023 09:00
An
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Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> da ich bis heute telefonisch noch keinen Erfolg hatte, bitte ich Sie mir schriftlich Hinweise meinen Widerspruch betreffend zuzusenden. Welche Informationen benötigen Sie? Welche Informationen sind für mich relevant? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Sehr << Anrede >> in Bezug auf meine E-Mail vom 02.11.2023 bitte ich Sie erneut um schriftliche Zusen…
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Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: WG: Ablehnung die Anerkennung der "re:publica 23" 5.-7. Juni 2023 als Bildungsurlaub/-zeit betreffend [#280527]
Datum
3. Januar 2024 14:42
An
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Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in Bezug auf meine E-Mail vom 02.11.2023 bitte ich Sie erneut um schriftliche Zusendung von benötigten Informationen und/oder Hinweisen zum weiteren Verfahren. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Sehr << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen
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Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: WG: Ablehnung die Anerkennung der "re:publica 23" 5.-7. Juni 2023 als Bildungsurlaub/-zeit betreffend [#280527]
Datum
4. Januar 2024 14:38
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen

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Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: WG: Ablehnung die Anerkennung der "re:publica 23" 5.-7. Juni 2023 als Bildungsurlaub/-zeit betreffend [#280527]
Datum
4. Januar 2024 15:21
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], besten Dank für die Zusendung des Abhilfebescheids und der damit verbundenen Aktenauskunft. Beste Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] Anfragenr: 280527 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]