Ablehnungen Bewerbungen Seiteneinstieg Lehrberuf

Der Freistaat Sachsen lehnt Bewerbungen für den Seiteneinstieg in den Lehrerberuf ab. Wie viele Bewerbungen wurden in den letzten 3 Jahren abgelehnt, aufgeschlüsselt nach den Qualifikationen der Bewerber und Bewerberinnen, und aufgeschlüsselt nach der Begründung der Ablehnung?

Ergebnis der Anfrage

Das Landesamt für Schule und Bildung in Sachsen führt keine Statistik zur Anzahl von Bewerbungen zur Einstellung in den Lehrberuf und zur Anzahl der Bewerbungen, die vom Amt abgelehnt werden. Das heißt, in Sachsen weiß man nicht, wie viele sich in den letzten Jahren als Lehrpersonen beworben haben und wie viele davon tatsächlich eingestellt wurden. (Auskunft vom Landesamt für Schule und Bildung in Chemnitz)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Januar 2024
  • Frist
    24. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Freistaat Sachsen …
An Sächsisches Staatsministerium für Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ablehnungen Bewerbungen Seiteneinstieg Lehrberuf [#297839]
Datum
20. Januar 2024 00:36
An
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Freistaat Sachsen lehnt Bewerbungen für den Seiteneinstieg in den Lehrerberuf ab. Wie viele Bewerbungen wurden in den letzten 3 Jahren abgelehnt, aufgeschlüsselt nach den Qualifikationen der Bewerber und Bewerberinnen, und aufgeschlüsselt nach der Begründung der Ablehnung?
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297839 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297839/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Ihre Anfrage nach dem Sächsischen Transparenzgesetz vom 20.01.2024 Sehr << Antragsteller:in >> vielen…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Sächsischen Transparenzgesetz vom 20.01.2024
Datum
30. Januar 2024 08:40
Status
Anfrage abgeschlossen
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6,7 KB
image002.png
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smime.p7s
2,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (nachfolgend: SächsTranspG) an das Sächsische Staatsministerium für Kultus vom 20.01.2024. Hiermit informieren wir Sie gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 SächsTranspG, dass Ihre Anfrage an die zuständige Stelle, d. h. an das Landesamt für Schule und Bildung, weitergeleitet wurde. Mit freundlichen Grüßen

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Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Sehr << Antragsteller:in >> nach Prüfung Ihrer Anfrage muss ich Ihnen leider mitteilen, dass derartig…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Betreff
AW: Ablehnungen Bewerbungen Seiteneinstieg Lehrberuf [#297839]
Datum
9. Februar 2024 14:25
Status
Sehr << Antragsteller:in >> nach Prüfung Ihrer Anfrage muss ich Ihnen leider mitteilen, dass derartige Statistiken nicht geführt werden. Unterlagen und Informationen zu Bewerbungsverfahren werden aufgrund ihrer Sensibilität nach Verfahrensabschluss vernichtet bzw. zurückgesendet und nicht weiter aufbereitet. Mit freundlichen Grüßen