Ablichtung aller - gerne anonymisierten - Beschlüsse bzw. des Urteils aus dem 14K 5332/20

Ablichtung aller - gerne anonymisierten - Beschlüsse bzw. des Urteils aus dem 14K 5332/20

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Dezember 2022
  • Frist
    18. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ablichtung aller << Adresse …
An Verwaltungsgericht Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ablichtung aller << Adresse entfernt >> gerne anonymisierten << Adresse entfernt >> Beschlüsse bzw. des Urteils aus dem 14K 5332/20 [#265789]
Datum
16. Dezember 2022 11:06
An
Verwaltungsgericht Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ablichtung aller << Adresse entfernt >> gerne anonymisierten << Adresse entfernt >> Beschlüsse bzw. des Urteils aus dem 14K 5332/20 Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265789/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Verwaltungsgericht Stuttgart
Ihre E-Mail vom 16.12.2022 Ihre E-Mail vom 16.12.2022 Auf Ihre Anfrage vom 16.12.2022 bezüglich einer Zusendung …
Von
Verwaltungsgericht Stuttgart
Betreff
Ihre E-Mail vom 16.12.2022
Datum
21. Dezember 2022 13:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre E-Mail vom 16.12.2022 Auf Ihre Anfrage vom 16.12.2022 bezüglich einer Zusendung anonymisierter Urteile / Beschlüsse zu dem Verfahren 14 K 5332/20 kann ich Ihnen mitteilen, dass das Urteil vom 29.09.2022 seit dem 01.12.2022 rechtskräftig ist. Es wird voraussichtlich im Laufe der 2. Januarwoche auf der Homepage des VG Stuttgart unter Service << Adresse entfernt >> Entscheidungen frei zugänglich sein. Ich hoffe, dass Ihnen diese Auskunft weiterhilft. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 16.12.2022 [#265789] Guten Abend, [geschwärzt], vielen Dank für diese Information! Wären Sie…
An Verwaltungsgericht Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 16.12.2022 [#265789]
Datum
21. Dezember 2022 23:03
An
Verwaltungsgericht Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Abend, [geschwärzt], vielen Dank für diese Information! Wären Sie so freundlich, zumindest kurz vorab mitzuteilen, ob die Klägerin oder der Beklagte im Verfahren obsiegt hat? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 265789 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Verwaltungsgericht Stuttgart
Auf Ihre Nachfrage vom 21.12.2022 (urlaubsbedingt hat sich die Bearbeitung leider etwas verzögert) kann ich Ihnen …
Von
Verwaltungsgericht Stuttgart
Betreff
Ablichtung aller << Adresse entfernt >> gerne anonymisierten << Adresse entfernt >> Beschlüsse bzw. des Urteils aus dem 14K 5332/20 [#265789]
Datum
2. Januar 2023 14:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Auf Ihre Nachfrage vom 21.12.2022 (urlaubsbedingt hat sich die Bearbeitung leider etwas verzögert) kann ich Ihnen den anonymisierten Tenor des Urteils mitteilen: Soweit die Klägerin und der Beklagte den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Die Bescheide des Beklagten vom 01.10.2020 mit dem Aktenzeichen 0221.4-16/25 betreffend den Antrag des Beigeladenen zu 1), Herrn X., und mit dem Aktenzeichen 0221.4-16/26 betreffend den Antrag des Beigeladenen zu 2), Herrn Y, werden aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1 und 2. Die Beigeladenen zu 1 und 2 tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Mit freundlichen Grüßen,