Ablichtung der Dateivorlage der Rechtsbehelfsbelehrung aus dem Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt/Oder S 21 KR 63/22 ER vom 21.4.22

Ablichtung der Rechtsbehelfsbelehrung aus dem Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt/Oder S 21 KR 63/22 ER vom 25.4.22

Laut einem schriftlichen Hinweis eines anderen Richters handele es sich um eine Standardvorlage.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Juli 2022
  • Frist
    20. August 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Sozialgericht Frankfurt (Oder) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ablichtung der Dateivorlage der Rechtsbehelfsbelehrung aus dem Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt/Oder S 21 KR 63/22 ER vom 21.4.22 [#253499]
Datum
18. Juli 2022 11:50
An
Sozialgericht Frankfurt (Oder)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ablichtung der Rechtsbehelfsbelehrung aus dem Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt/Oder S 21 KR 63/22 ER vom 25.4.22 Laut einem schriftlichen Hinweis eines anderen Richters handele es sich um eine Standardvorlage.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253499/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sozialgericht Frankfurt (Oder)
Sehr << Antragsteller:in >> im Hinblick auf § 65 a Abs. 2 Satz 3 SGG weise ich Sie darauf hin, dass z…
Von
Sozialgericht Frankfurt (Oder)
Betreff
AW: Ablichtung der Dateivorlage der Rechtsbehelfsbelehrung aus dem Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt/Oder S 21 KR 63/22 ER vom 21.4.22 [#253499]
Datum
18. Juli 2022 11:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> im Hinblick auf § 65 a Abs. 2 Satz 3 SGG weise ich Sie darauf hin, dass zur Entgegennahme elektronischer Dokumente ausschließlich die elektronische Poststelle des Gerichts bestimmt ist und nur das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) als Kommunikationsweg zugelassen ist. Ihre Eingang/Mitteilung/Unterlagen haben Sie nicht an die zur Entgegennahme elektronischer Dokumente bestimmte elektronische Poststelle des Gerichts, sondern an die Email-Adresse <<E-Mail-Adresse>> gerichtet. Diese Email-Adresse ist nicht die elektronische Poststelle des Gerichts. An diese Adresse gerichtete verfahrensbezogene Dokumente sind dem Gericht nicht im Sinne von § 65 a Abs. 2 SGG zugegangen. Eine Verpflichtung zur Entgegennahme, zum Ausdruck oder zur Weiterleitung an den zuständigen Spruchkörper besteht nicht. Ihre per Email an das Gericht versandten verfahrensbezogenen Schriftsätze werden nicht entgegengenommen, ausgedruckt oder weitergleitet, sondern ungelesen gelöscht. Bitte nutzen Sie für die Übersendung von Schriftstücken den Postweg: Sozialgericht Frankfurt (Oder) Eisenhüttenstädter Chaussee 48 15236 Frankfurt(Oder) In dringenden Fällen können Sie für die Übersendung von Schriftstücken die Faxnummer 0335/5538254 nutzen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, es handelt sich um keine Eingabe nach SGG, sondern um weiterhin um einen per Email…
An Sozialgericht Frankfurt (Oder) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ablichtung der Dateivorlage der Rechtsbehelfsbelehrung aus dem Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt/Oder S 21 KR 63/22 ER vom 21.4.22 [#253499]
Datum
20. Juli 2022 20:30
An
Sozialgericht Frankfurt (Oder)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, es handelt sich um keine Eingabe nach SGG, sondern um weiterhin um einen per Email einreichbaren Informationsfreiheitsantrag an Ihre Justizverwaltung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253499/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ablichtung der Dateivorlage der Rechtsbehelfsb…
An Sozialgericht Frankfurt (Oder) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ablichtung der Dateivorlage der Rechtsbehelfsbelehrung aus dem Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt/Oder S 21 KR 63/22 ER vom 21.4.22 [#253499]
Datum
21. November 2022 10:35
An
Sozialgericht Frankfurt (Oder)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ablichtung der Dateivorlage der Rechtsbehelfsbelehrung aus dem Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt/Oder S 21 KR 63/22 ER vom 21.4.22“ vom 18.07.2022 (#253499) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 94 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ablichtung der Dateivorlage der Rechtsbehelfsbelehrung aus dem Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt/Oder S 21 KR 63/22 ER vom 21.4.22“ [#253499]
Datum
21. November 2022 10:36
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/253499/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil keinerlei Antwort erfolgt ist, die Gerichtsverwaltung auch in einer Paralleleingabe (s. fragdenstaat.de) auch sonst mit Ihrer Behörde nicht kooperiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 253499.pdf Anfragenr: 253499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253499/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Sozialgericht Frankfurt (Oder) vom 13.06.2022, # 253499 Sehr [geschwärzt], …
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Sozialgericht Frankfurt (Oder) vom 13.06.2022, # 253499
Datum
5. Dezember 2022 15:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Frau [geschwärzt] beigefügtes Schreiben zum Aktenzeichen [geschwärzt] zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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