Ablichtung der Zwischennachricht der Berliner BfDI vom 7.6.22 unter dem Az. 521.15738.7 zum Auskunftsheranziehungsbescheid an Berufsverband dt. Psychologen u. Psychologinnen e. V. betr. die bis dahin fehlende Reaktion aus dem BDP

Ablichtung der (um personenbezogene Daten ggf. zu schwärzenden) "Zwischennachricht" der Berliner BfDI vom 7.6.2022 unter dem Az. 521.15738.7 zum Auskunftsheranziehungsbescheid vom 29.4.2022 an den Berufsverband dt. Psychologen und Psychologinnen e. V., demnach bis zum 7.6.2022 keine Reaktion des für die Verarbeitung Verantwortlichen im Berufsverband erfolgte.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Juni 2022
  • Frist
    2. August 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ablichtung der Zwischennachricht der Berliner BfDI vom 7.6.22 unter dem Az. 521.15738.7 zum Auskunftsheranziehungsbescheid an Berufsverband dt. Psychologen u. Psychologinnen e. V. betr. die bis dahin fehlende Reaktion aus dem BDP [#252337]
Datum
29. Juni 2022 07:57
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ablichtung der (um personenbezogene Daten ggf. zu schwärzenden) "Zwischennachricht" der Berliner BfDI vom 7.6.2022 unter dem Az. 521.15738.7 zum Auskunftsheranziehungsbescheid vom 29.4.2022 an den Berufsverband dt. Psychologen und Psychologinnen e. V., demnach bis zum 7.6.2022 keine Reaktion des für die Verarbeitung Verantwortlichen im Berufsverband erfolgte.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252337/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre weiteren E-Mails vom 4. Juli 2022 sowie vom 29. Juni 2022 Sehr << Antragsteller:in >> zu o. g. B…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre weiteren E-Mails vom 4. Juli 2022 sowie vom 29. Juni 2022
Datum
13. Juli 2022 11:38
Status
Anfrage abgeschlossen
434,2 KB
Sehr << Antragsteller:in >> zu o. g. Betreff teile ich Ihnen mit, dass ich Ihre erste Anfrage vom 10. Juni 2022 dahingehend ausgelegt hatte, dass Sie nur die Kalenderdaten unserer Kommunikation mit der verantwortlichen Stelle wünschen; dementsprechend hatte ich Ihnen die Kalenderdaten der vier Schreiben am 28. Juni 2022 mitgeteilt. Mit weiterer E-Mail vom 4. Juli 2022 begehren Sie darüber hinaus "die Kalenderdaten [unserer] Schreiben an den/die Betroffene(n)". Die Daten dieser drei Schreiben sind 1. Februar 2022, 4. März 2022 und 7. Juni 2022. Das Schreiben vom 7. Juni 2022, welches Ihnen inhaltlich offenbar bereits bekannt ist (aus welchen Gründen auch immer), finden Sie - wie von Ihnen mit weiterer E-Mail vom 29. Juni 2022 beantragt - anbei (anonymisiert in Bezug auf die Beschwerdeführerdaten). Wegen des Sachzusammenhangs ist Ihre zuletzt genannte Anfrage vom 29. Juni 2022 mit dieser Antwort ebenfalls zum Geschäftszeichen 1391.214 veraktet. Mit freundlichen Grüßen