Ablichtung des Schreibens Ihrer Behörde vom 10.8.23 im Beschwerdevorgang # 15-302-2 II#5820 betr. Jobcenter Köln

Ablichtung des (gerne um personenbezogene Daten der Beschwerdeführerin geschwärzten) Schreibens Ihrer Behörde vom 10.8.23 im Beschwerdevorgang # 15-302-2 II#5820 betr. Jobcenter Köln

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  • Datum
    11. Oktober 2023
  • Frist
    14. November 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ablichtung des (gerne um personenbezo…
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Betreff
Ablichtung des Schreibens Ihrer Behörde vom 10.8.23 im Beschwerdevorgang # 15-302-2 II#5820 betr. Jobcenter Köln [#289999]
Datum
11. Oktober 2023 18:48
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ablichtung des (gerne um personenbezogene Daten der Beschwerdeführerin geschwärzten) Schreibens Ihrer Behörde vom 10.8.23 im Beschwerdevorgang # 15-302-2 II#5820 betr. Jobcenter Köln
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289999/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/012 II#1134 Sehr << An…
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ablichtung des Schreibens Ihrer Behörde vom 10.8.23 im Beschwerdevorgang # 15-302-2 II#5820 betr. Jobcenter Köln [#289999] # IFG-780/012 II#1134
Datum
13. Oktober 2023 08:56
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/012 II#1134 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/012 II#1134 Sehr << Antr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz – Ablichtung des Schreibens Ihrer Behörde vom 10.8.23 im Beschwerdevorgang # 15-302-2 II#5820 betr. Jobcenter Köln [#289999] # IFG-780/012 II#1134
Datum
3. November 2023 08:01
Status
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geschwärzt
1,1 MB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/012 II#1134 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, welches "Drittbeteiligungsverfahren" (machen Sie endlich das Schreiben an die Beschwerdeführ…
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AW: Ihre Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz – Ablichtung des Schreibens Ihrer Behörde vom 10.8.23 im Beschwerdevorgang # 15-302-2 II#5820 betr. Jobcenter Köln [#289999] # IFG-780/012 II#1134 [#289999]
Datum
10. November 2023 14:53
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, welches "Drittbeteiligungsverfahren" (machen Sie endlich das Schreiben an die Beschwerdeführerin in dem Vorgang aus 2022 bekannt!), welche "Gebühren" (bitte gehen Sie Ihrerseits im Sinne des HinSchG angesichts der Vertragsstrafe gegen Deutschland im 8-stelligen Bereich - bestehend aus einem Festbetrag und einer Vertragsstrafe pro Kalendertag - und sonst treu mit öffentlichen Geldern um und vermeiden Sie z. B. eine Klage der Beschwerdeführerin bzw. alternativ eine Beschwerde an EU-Organe, wobei bekanntlich bei demonstrativer Untätigkeit Ihrer Aufsichtsbehörde - seit bald 1 Jahr! - auch andere Aufsichtsbehörden mit einem abweichenden Aufsichtsprofil Verstöße nach DSGVO-EU mitbewerten und sanktionieren dürfen und müssen)? Nach einer von Ihrer Behörde initiierten Rechtsprechung des OVG NRW (derzeit beim BVerwG) sind anlasslose Abfragen von personenbezogenen Daten nach IFG im Sinne des unionalen Datenmiminierungsgrundsatzes unzulässig. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 289999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289999/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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Guten Tag, postalische Briefe aus anderen Behörden/Gerichten vom 20.10.23 erreichten die Betroffene in der Ukrain…
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Betreff
AW: Ihre Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz – Ablichtung des Schreibens Ihrer Behörde vom 10.8.23 im Beschwerdevorgang # 15-302-2 II#5820 betr. Jobcenter Köln [#289999] # IFG-780/012 II#1134 [#289999]
Datum
1. Dezember 2023 12:48
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, postalische Briefe aus anderen Behörden/Gerichten vom 20.10.23 erreichten die Betroffene in der Ukraine u. a. am 20.11.23. Wie sieht es bei Ihnen aus? Asking for a friend. Sie werden zitiert. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/012 II#1134 Sehr << Antr…
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Ablichtung des Schreibens Ihrer Behörde vom 10.8.23 im Beschwerdevorgang # 15-302-2 II#5820 betr. Jobcenter Köln [#289999] # IFG-780/012 II#1134
Datum
12. Dezember 2023 13:04
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,0 MB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/012 II#1134 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, letztmalig wird Ihre - nach Gesellschaft für Freiheitsrechte jedenfalls - wie andere 16 Aufsichtsbehör…
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AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Ablichtung des Schreibens Ihrer Behörde vom 10.8.23 im Beschwerdevorgang # 15-302-2 II#5820 betr. Jobcenter Köln [#289999] # IFG-780/012 II#1134 [#289999]
Datum
12. Dezember 2023 16:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, letztmalig wird Ihre - nach Gesellschaft für Freiheitsrechte jedenfalls - wie andere 16 Aufsichtsbehörden mit "vielen Köpfen, wenigen Resultaten" sowie "kruden Theorien" im Unionsrecht ausgestattete Behörde aufgefordert, die Informationen zukommen zu lassen! Ansonsten erfolgt durch die Betroffene, die in der Ukraine auf Ihre Post wartet, eine Eingabe u. a. auch betr. Ihre Behörde an Ihre EU-Organe, zu Ihrer Entlastung. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 289999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289999/
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Guten Tag, die Betroffene hat gebeten, über einen Bevollmächtigten mit Ihrer Pressestelle in Vorbereitung eines A…
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AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Ablichtung des Schreibens Ihrer Behörde vom 10.8.23 im Beschwerdevorgang # 15-302-2 II#5820 betr. Jobcenter Köln [#289999] # IFG-780/012 II#1134 [#289999]
Datum
6. Januar 2024 10:20
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Betroffene hat gebeten, über einen Bevollmächtigten mit Ihrer Pressestelle in Vorbereitung eines Artikels über Ihre Behörde zu sprechen, oder Ihre datenvermehrende Korrespondenz medial abzulichten. Dies ist ein Hinweis an Ihre jenseits der EuGH-Rechtsprechung besonders "petitionsähnliche" Behörde Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag, es ist beabsichtigt, die Korrespondenz der Beschwerdeführerin mit Ihrer petitionsähnlichen unter den Au…
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AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Ablichtung des Schreibens Ihrer Behörde vom 10.8.23 im Beschwerdevorgang # 15-302-2 II#5820 betr. Jobcenter Köln [#289999] # IFG-780/012 II#1134 [#289999]
Datum
25. Februar 2024 15:24
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, es ist beabsichtigt, die Korrespondenz der Beschwerdeführerin mit Ihrer petitionsähnlichen unter den Aufsichtsbehörden innerhalb der EU vor dem erzählten vorgeblichen Versand des Schreibens vom 10.8.23 hier abzulichten - zumal bei demonstrativer oder institutionell petitionsähnlich bedingter Untätigkeit der zuständigen Aufsichtsbehörde andere Aufsichtsbehörden mit abweichenden Aufsichtsprofil nach EuGH-Rechtsprechung Verstöße gegen die DSGVO mitbewerten und sanktionieren dürfen. Sie sollen zitiert werden. Mit freundlichen Grüßen