Ablichtung (Screenshots) und sämtliche Informationen zum Aufbau und Optionalitäten der Bildschirmmaske(n) zur Bearbeitung und Verwaltung von Daten von Versicherten im Kundenservice Clarimedis

Anfrage an: AOK Rheinland/Hamburg

Ablichtung (Screenshots) bzw. sämtliche Informationen zum Aufbau und Optionalitäten der Bildschirmmaske(n) zur Bearbeitung und Verwaltung von Daten von Versicherten im Kundenservice Clarimedis.

Personenbezogene Daten können Sie schwärzen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Juni 2022
  • Frist
    2. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An AOK Rheinland/Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ablichtung (Screenshots) und sämtliche Informationen zum Aufbau und Optionalitäten der Bildschirmmaske(n) zur Bearbeitung und Verwaltung von Daten von Versicherten im Kundenservice Clarimedis [#252367]
Datum
29. Juni 2022 13:31
An
AOK Rheinland/Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ablichtung (Screenshots) bzw. sämtliche Informationen zum Aufbau und Optionalitäten der Bildschirmmaske(n) zur Bearbeitung und Verwaltung von Daten von Versicherten im Kundenservice Clarimedis. Personenbezogene Daten können Sie schwärzen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252367/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
AOK Rheinland/Hamburg
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir schnellstmöglich bearbeiten werden. Bei Fragen zu Ihrem Anliegen…
Von
AOK Rheinland/Hamburg
Betreff
AW: Ablichtung (Screenshots) und sämtliche Informationen zum Aufbau und Optionalitäten der Bildschirmmaske(n) zur Bearbeitung und Verwaltung von Daten von Versicherten im Kundenservice Clarimedis [#252367]
Datum
29. Juni 2022 13:32
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir schnellstmöglich bearbeiten werden. Bei Fragen zu Ihrem Anliegen antworten Sie einfach direkt auf diese Nachricht oder nennen Sie uns die Identifikationsnummer 5336164 Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ablichtung (Screenshots) und sämtliche Informa…
An AOK Rheinland/Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ablichtung (Screenshots) und sämtliche Informationen zum Aufbau und Optionalitäten der Bildschirmmaske(n) zur Bearbeitung und Verwaltung von Daten von Versicherten im Kundenservice Clarimedis [#252367]
Datum
18. August 2022 10:02
An
AOK Rheinland/Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ablichtung (Screenshots) und sämtliche Informationen zum Aufbau und Optionalitäten der Bildschirmmaske(n) zur Bearbeitung und Verwaltung von Daten von Versicherten im Kundenservice Clarimedis“ vom 29.06.2022 (#252367) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich informiere zu Ihrer Unterstützung die Aufsichtsbehörde. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
AOK Rheinland/Hamburg
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir schnellstmöglich bearbeiten werden. Bei Fragen zu Ihrem Anliegen…
Von
AOK Rheinland/Hamburg
Betreff
AW: AW: Ablichtung (Screenshots) und sämtliche Informationen zum Aufbau und Optionalitäten der Bildschirmmaske(n) zur Bearbeitung und Verwaltung von Daten von Versicherten im Kundenservice Clarimedis [#252367]
Datum
18. August 2022 10:03
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir schnellstmöglich bearbeiten werden. Bei Fragen zu Ihrem Anliegen antworten Sie einfach direkt auf diese Nachricht oder nennen Sie uns die Identifikationsnummer 6019330 Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ablichtung (Screenshots) und sämtliche Informationen zum Aufbau und Optionalitäten der Bildschirmmaske(n) zur Bearbeitung und Verwaltung von Daten von Versicherten im Kundenservice Clarimedis“ [#252367]
Datum
18. August 2022 10:04
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/252367/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil auch nach über 1 Monat keine Antwort erfolgt ist, obwohl sie spätestens nach 1 Monat zu erteilen war. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 252367.pdf Anfragenr: 252367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252367/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.08.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Ablichtung (Screenshots) und sämtliche Informationen zum Aufbau und Optionalitäten der Bildschirmmaske(n) zur Bearbeitung und Verwaltung von Daten von Versicherten im Kundenservice Clarimedis“ [#252367]
Datum
18. August 2022 14:56
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.08.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/informationspflicht Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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AOK Rheinland/Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.06.2022. Wir bitten darum die verspä…
Von
AOK Rheinland/Hamburg
Betreff
AW: Ablichtung (Screenshots) und sämtliche Informationen zum Aufbau und Optionalitäten der Bildschirmmaske(n) zur Bearbeitung und Verwaltung von Daten von Versicherten im Kundenservice Clarimedis [#252367]
Datum
1. September 2022 14:36
Status
image202205.png
28,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.06.2022. Wir bitten darum die verspätete Antwort zu entschuldigen. Sie haben gemäß dem IFG NRW um Informationen zur „Ablichtung (Screenshots) und sämtliche Informationen zum Aufbau und Optionalitäten der Bildschirmmaske(n) zur Bearbeitung und Verwaltung von Daten von Versicherten im Kundenservice Clarimedis“ gebeten. Die von Ihnen geforderten Informationen können wir Ihnen aufgrund von § 8 IFG NRW nicht herausgeben. Nach § 8 IFG NRW ist der Antrag auf Informationszugang abzulehnen, soweit durch die Übermittlung der Information ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird und dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde. Entsprechendes gilt für Informationen, die wegen ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung im öffentlichen Interesse geheim zu halten sind. Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Allgemeinheit ein überwiegendes Interesse an der Gewährung des Informationszugangs hat und der eintretende Schaden nur geringfügig wäre. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind betroffen, wenn es sich bei der geforderten Information um Tatsachen handelt, die im Zusammenhang mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stehen, nur einem begrenzten Personenkreis bekannt und damit nicht offenkundig sind, nach dem erkennbaren Willen des Unternehmens und dessen berechtigten und schutzwürdigen wirtschaftlichen Interessen geheim gehalten werden sollen. Bei den von Ihnen geforderten Informationen handelt es sich um solche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, weil der inhaltliche Aufbau von Bildschirmmasken Rückschlüsse auf die Arbeitsweise von AOK-Clarimedis zulässt. Eine Veröffentlichung und Einsicht in die Informationstechnik wird für AOK-Clarimedis Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Anbietern auslösen. Darüber hinaus stellt AOK-Clarimedis den medizinischen Service für verschiedene Krankenkassen sicher. Die in der Informationstechnik hinterlegten Krankenkassen lassen Rückschlüsse auf die Mandantenstruktur zu, die mit einer Veröffentlichung Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Anbietern auslöst. Ebenfalls ist in den Bildschirmmasken das Leistungsangebot von AOK-Clarimedis hinterlegt, deren Veröffentlichung und Einsicht für AOK-Clarimedis Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Anbietern auslösen wird. Auch gehen wir davon aus, dass wir mit dem Einsatz unserer Software eine besonders effiziente Arbeitsweise und damit einen Vorteil gegenüber anderen Anbietern sicherstellen. Aus Ihrer Anfrage nach § 8 Satz 3 IFG NRW wird kein überwiegendes Interesse der Allgemeinheit an der Gewährung des Informationszugangs gesehen. Mit freundlichen Grüßen