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Ablichtung und Kalenderdatum Ihrer Reaktion zur Befangenheitsbesorgnis vom 3.3.23 gem. § 21 VerwVerfG NRW im Beschwerdevorgang 41.2.5.1-7203/22, bzw. Name der Sachbearbeitung

Ablichtung und Kalenderdatum Ihrer Reaktion zur Befangenheitsbesorgnis vom 3.3.23 gem. § 21 VerwVerfG NRW im Beschwerdevorgang 41.2.5.1-7203/22, bzw. Name der Sachbearbeitung

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    10. April 2023
  • Frist
    13. Mai 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<Information-entfernt> <Information-entfernt…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Ablichtung und Kalenderdatum Ihrer Reaktion zur Befangenheitsbesorgnis vom 3.3.23 gem. § 21 VerwVerfG NRW im Beschwerdevorgang 41.2.5.1-7203/22, bzw. Name der Sachbearbeitung [#275366]
Datum
10. April 2023 09:48
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<Information-entfernt> <Information-entfernt> Guten Tag, <Information-entfernt> <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ablichtung und Kalenderdatum Ihrer Reaktion zur Befangenheitsbesorgnis vom 3.3.23 gem. § 21 VerwVerfG NRW im Beschwerdevorgang 41.2.5.1-7203/22, bzw. Name der Sachbearbeitung
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<Information-entfernt> <Information-entfernt> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <Information-entfernt> <Information-entfernt> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<Information-entfernt> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<Information-entfernt> <Information-entfernt> Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 275366 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275366/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, kennen und achten Sie zudem als der f. die Verarbeitung Verantwortliche Fristen aus Art. 13 Abs. 3 DSG…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
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AW: Ablichtung und Kalenderdatum Ihrer Reaktion zur Befangenheitsbesorgnis vom 3.3.23 gem. § 21 VerwVerfG NRW im Beschwerdevorgang 41.2.5.1-7203/22, bzw. Name der Sachbearbeitung [#275366]
Datum
10. April 2023 09:49
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, kennen und achten Sie zudem als der f. die Verarbeitung Verantwortliche Fristen aus Art. 13 Abs. 3 DSGVO-EU, Art. 14 Abs. 3a DSGVO-EU? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275366 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275366/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 10.04.2023 wird hiermit bestätigt.<Information-entfernt> <Information-entfer…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ablichtung und Kalenderdatum Ihrer Reaktion zur Befangenheitsbesorgnis vom 3.3.23 gem. § 21 VerwVerfG NRW im Beschwerdevorgang 41.2.5.1-7203/22, bzw. Name der Sachbearbeitung [#275366]
Datum
11. April 2023 09:02
Status
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Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 10.04.2023 wird hiermit bestätigt.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. <Information-entfernt> <Information-entfernt> Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank!<Information-entfernt> <Information-entfernt> Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.<Information-entfernt> <Information-entfernt> -- <Information-entfernt> Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit <Information-entfernt> Nordrhein-Westfalen<Information-entfernt> Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf<Information-entfernt> Tel.: 0211-38424-0<Information-entfernt> Fax: 0211-38424-999<Information-entfernt> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> <Information-entfernt> Internet: www.ldi.nrw.de<Information-entfernt> <Information-entfernt>  <Information-entfernt> Allgemeine E-Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>>          <Information-entfernt> Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse:<Information-entfernt> www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt>
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Der Eingang Ihrer E-Mail vom 10.04.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ablichtung und Kalenderdatum Ihrer Reaktion zur Befangenheitsbesorgnis vom 3.3.23 gem. § 21 VerwVerfG NRW im Beschwerdevorgang 41.2.5.1-7203/22, bzw. Name der Sachbearbeitung [#275366]
Datum
11. April 2023 09:03
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 10.04.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> über laufende behördliche Prüfverfahren wird im Rahmen von IFG-Anträgen ke…
Von
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Betreff
AW: Neue E-Nr.: 2539/23 WG: Ablichtung und Kalenderdatum Ihrer Reaktion zur Befangenheitsbesorgnis vom 3.3.23 gem. § 21 VerwVerfG NRW im Beschwerdevorgang 41.2.5.1-7203/22, bzw. Name der Sachbearbeitung [#275366]
Datum
12. April 2023 09:12
Status
Sehr << Antragsteller:in >> über laufende behördliche Prüfverfahren wird im Rahmen von IFG-Anträgen keine Auskunft gegeben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, dann soll Ihre Behördenleitung den förmlichen Ablehnungsbescheid nach IFG NRW zuschicken. Ich beantrag…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
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AW: Neue E-Nr.: 2539/23 WG: Ablichtung und Kalenderdatum Ihrer Reaktion zur Befangenheitsbesorgnis vom 3.3.23 gem. § 21 VerwVerfG NRW im Beschwerdevorgang 41.2.5.1-7203/22, bzw. Name der Sachbearbeitung [#275366]
Datum
12. April 2023 10:28
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, dann soll Ihre Behördenleitung den förmlichen Ablehnungsbescheid nach IFG NRW zuschicken. Ich beantrage Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren nach IFG NRW. Fristen nach Art. 13 Abs. 3 DSGVO sind grob verstrichen, und Sie sind lediglich der für die Verarbeitung Verantwortliche, der, wie ein Gericht, von der DSGVO nicht unabhängig ist, auch nicht von Fristen daraus. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275366 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275366/
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Guten Tag, wie sieht es aus? Schicken Sie per email via fragdenstaat.de nachlesbar und verlinkbar. Mit freundlic…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
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AW: Neue E-Nr.: 2539/23 WG: Ablichtung und Kalenderdatum Ihrer Reaktion zur Befangenheitsbesorgnis vom 3.3.23 gem. § 21 VerwVerfG NRW im Beschwerdevorgang 41.2.5.1-7203/22, bzw. Name der Sachbearbeitung [#275366]
Datum
25. April 2023 22:18
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, wie sieht es aus? Schicken Sie per email via fragdenstaat.de nachlesbar und verlinkbar. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275366 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275366/
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Guten Tag, ich brauche Ihre Ablehnung als formgerechten Bescheid. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller…
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AW: Neue E-Nr.: 2539/23 WG: Ablichtung und Kalenderdatum Ihrer Reaktion zur Befangenheitsbesorgnis vom 3.3.23 gem. § 21 VerwVerfG NRW im Beschwerdevorgang 41.2.5.1-7203/22, bzw. Name der Sachbearbeitung [#275366]
Datum
5. Mai 2023 22:55
An
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich brauche Ihre Ablehnung als formgerechten Bescheid. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275366 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275366/
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ablichtung und Kalenderdatum Ihrer Reaktion zur Befangenheitsbesor…
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Betreff
AW: Neue E-Nr.: 2539/23 WG: Ablichtung und Kalenderdatum Ihrer Reaktion zur Befangenheitsbesorgnis vom 3.3.23 gem. § 21 VerwVerfG NRW im Beschwerdevorgang 41.2.5.1-7203/22, bzw. Name der Sachbearbeitung [#275366]
Datum
15. Mai 2023 12:28
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ablichtung und Kalenderdatum Ihrer Reaktion zur Befangenheitsbesorgnis vom 3.3.23 gem. § 21 VerwVerfG NRW im Beschwerdevorgang 41.2.5.1-7203/22, bzw. Name der Sachbearbeitung“ vom 10.04.2023 (#275366) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ablichtung und Kalenderdatum Ihrer Reaktion zur Befangenheitsbesor…
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Betreff
AW: Neue E-Nr.: 2539/23 WG: Ablichtung und Kalenderdatum Ihrer Reaktion zur Befangenheitsbesorgnis vom 3.3.23 gem. § 21 VerwVerfG NRW im Beschwerdevorgang 41.2.5.1-7203/22, bzw. Name der Sachbearbeitung [#275366]
Datum
26. Mai 2023 19:06
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ablichtung und Kalenderdatum Ihrer Reaktion zur Befangenheitsbesorgnis vom 3.3.23 gem. § 21 VerwVerfG NRW im Beschwerdevorgang 41.2.5.1-7203/22, bzw. Name der Sachbearbeitung“ vom 10.04.2023 (#275366) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ablichtung und Kalenderdatum Ihrer Reaktion zur Befangenheitsbesor…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Neue E-Nr.: 2539/23 WG: Ablichtung und Kalenderdatum Ihrer Reaktion zur Befangenheitsbesorgnis vom 3.3.23 gem. § 21 VerwVerfG NRW im Beschwerdevorgang 41.2.5.1-7203/22, bzw. Name der Sachbearbeitung [#275366]
Datum
4. Juni 2023 17:22
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ablichtung und Kalenderdatum Ihrer Reaktion zur Befangenheitsbesorgnis vom 3.3.23 gem. § 21 VerwVerfG NRW im Beschwerdevorgang 41.2.5.1-7203/22, bzw. Name der Sachbearbeitung“ vom 10.04.2023 (#275366) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Guten Tag, bitte auch den Namen der Sachbearbeitung zur Befangenheitsbesorgnis gegen die Leitung des Referats 4 m…
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AW: Neue E-Nr.: 2539/23 WG: Ablichtung und Kalenderdatum Ihrer Reaktion zur Befangenheitsbesorgnis vom 3.3.23 gem. § 21 VerwVerfG NRW im Beschwerdevorgang 41.2.5.1-7203/22, bzw. Name der Sachbearbeitung [#275366]
Datum
11. Juni 2023 12:59
An
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Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte auch den Namen der Sachbearbeitung zur Befangenheitsbesorgnis gegen die Leitung des Referats 4 mitteilen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.