Abordnung von Lehrkräften an nichtstaatliche Lernorte

1. Eine Auflistung der Anzahl, Ausbildung und Dauer der durch das Land Niedersachsen an nichtstaatliche Lernorte abgeordneten Lehrkräfte (m/w) von 2000 bis heute, sowie die Nennung der dazugehörigen Lernorte mit Anzahl der abgeordneten Lehrkräfte.
2. Wurden die so abgeordneten Stellen neu besetzt oder eingespart?
3. Wer hat für die Zeit der Abordnung die Abgeordneten besoldet bzw. bezahlt, und auf Grundlage welcher Verträge fand das statt? Sind den Lehrkräften durch die Abordnung Pensionsansprüche erwachsen?
4. Wurden die abgeordneten Lehrkräfte in der Statistik für die Unterrichtsabdeckung an Schulen berücksichtigt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Dezember 2015
  • Frist
    30. Januar 2016
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Harald Kibbat
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine Auflistung …
An Niedersächsisches Kultusministerium (MK) Details
Von
Harald Kibbat
Betreff
Abordnung von Lehrkräften an nichtstaatliche Lernorte [#12301]
Datum
31. Dezember 2015 00:21
An
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine Auflistung der Anzahl, Ausbildung und Dauer der durch das Land Niedersachsen an nichtstaatliche Lernorte abgeordneten Lehrkräfte (m/w) von 2000 bis heute, sowie die Nennung der dazugehörigen Lernorte mit Anzahl der abgeordneten Lehrkräfte. 2. Wurden die so abgeordneten Stellen neu besetzt oder eingespart? 3. Wer hat für die Zeit der Abordnung die Abgeordneten besoldet bzw. bezahlt, und auf Grundlage welcher Verträge fand das statt? Sind den Lehrkräften durch die Abordnung Pensionsansprüche erwachsen? 4. Wurden die abgeordneten Lehrkräfte in der Statistik für die Unterrichtsabdeckung an Schulen berücksichtigt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Harald Kibbat <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Harald Kibbat << Adresse entfernt >>
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