Abraum der Kalkwerke Oertelshofen für den ehemaligen Steinbruch Neandertal

aufgrund des erneuten Hangrutsches im ehemaligen Steinbruch Neandertal (blaue Lagune) Unterlagen zu den neuen Untersuchungen und Unterlagen warum der Hang nicht durch einbringen weiteren Abraumes von den Kalkwerke Oertelshofen gesichert wurde oder zumindest weiter gehend geprüft wurde.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Februar 2024
  • Frist
    21. März 2024
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Ulrich Schmidt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: au…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
Abraum der Kalkwerke Oertelshofen für den ehemaligen Steinbruch Neandertal [#300444]
Datum
18. Februar 2024 12:43
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aufgrund des erneuten Hangrutsches im ehemaligen Steinbruch Neandertal (blaue Lagune) Unterlagen zu den neuen Untersuchungen und Unterlagen warum der Hang nicht durch einbringen weiteren Abraumes von den Kalkwerke Oertelshofen gesichert wurde oder zumindest weiter gehend geprüft wurde.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 300444 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300444/ Postanschrift Ulrich Schmidt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt
Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Schmidt, ich habe Ihren untenstehenden Antrag betreffend den ehemalien Steinbruch Neandertal …
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
AW: Abraum der Kalkwerke Oertelshofen für den ehemaligen Steinbruch Neandertal [#300444]
Datum
28. Februar 2024 13:53
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Schmidt, ich habe Ihren untenstehenden Antrag betreffend den ehemalien Steinbruch Neandertal zuständigkeitshalber an die Stadt Mettmann weitergeleitet. Ich gehe davon aus, dass Sie von dort aus weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schmidt
Guten Tag, vielen Dank für die Rückmeldung über die Weiterleitung. Zuständig ist laut dem Zeitungsartikel der Rhei…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
AW: Abraum der Kalkwerke Oertelshofen für den ehemaligen Steinbruch Neandertal [#300444]
Datum
29. Februar 2024 00:11
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Rückmeldung über die Weiterleitung. Zuständig ist laut dem Zeitungsartikel der Rheinischen Post vom 16.02.2024 mit der Überschrift "Erdrutsch im ehemaligen Kalksteinbruch Neandertal" auch die Bezirksregierung Düsseldorf für das Rahmenkonzept zur künftigen Nutzung. Gerade mit der Haldenerweiterung der Kalkwerke Oertelshofen mit einer Waldumwandlung verbunden dürften auch bei der Bezirksregierung Düsseldorf Unterlagen vorhanden sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 300444 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300444/

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Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Schmidt, nach erneuter interner Recherche zu den Zuständigkeiten des ehemaligen Kalksteinbruch…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
AW: Abraum der Kalkwerke Oertelshofen für den ehemaligen Steinbruch Neandertal [#300444]
Datum
8. März 2024 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schmidt, nach erneuter interner Recherche zu den Zuständigkeiten des ehemaligen Kalksteinbruch Neandertal kann ich Ihnen mitteilen, dass die Bezirksregierung Düsseldorf nicht zuständig ist. Die Zuständigkeit der Bezirksregierung Düsseldorf anderer Kalksteinwerke im Kreis Mettmann (in Wülfrath und Oetelshofen) begründet sich darin, dass an diesen Standorten Kalkstein zu Kalk gebrannt wird. Auf Grundlage des sogenannten "Zaunprinzip" sind wir an diesen Standorten dann auch für alle anderen Belange zuständig. Unterlagen zu der erneuten Rutschung im ehemaligen Kalksteinbruch Neandertal liegen uns definitiv nicht vor. Bitte richten Sie sich an die Stadt Mettmann, diese ist seit der Stilllegung des Steinbruchs die zuständige Behörde. Zuvor war der Kreis Mettmann zuständig. Mit freundlichen Grüßen