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Abrechnungsfähige Ausgaben

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ausgaben des Abgeordneten wie von ihm angegeben (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/ulrich-lechte/question/2018-07-07/300617)

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juli 2018
  • Frist
    31. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ausgaben des Abgeordneten w…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abrechnungsfähige Ausgaben [#32444]
Datum
28. Juli 2018 23:12
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ausgaben des Abgeordneten wie von ihm angegeben (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/ulrich-lechte/question/2018-07-07/300617) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz siehe Anhand
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
24. August 2018
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
656,5 KB
siehe Anhand
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#32444] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank fuer Ihr Sch…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#32444]
Datum
27. August 2018 13:18
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank fuer Ihr Schreiben vom 24. August 2018. Ich bin mir nicht bewusst, wie die Angabe meiner Adresse angeblich eine "offensichtlich" nicht existente Adresse sein soll. Als Behördenvertreter sind Sie der Wahrheit verpflichtet und dürfen keine Vermutungen anstellen, die nicht auf Tatsachen beruhen. Insofern bitte ich um Auskunft, auf welchen Tatsachen Ihre Vermutungen beruhen, dass die Angabe der Adresse "offensichtlich unrichtig" sei. Was nun die Fragestellung selbst betrifft: Der Abgeordnete Dr. Lechte hat klare Angaben gemacht, welche Ausgaben von ihm getätigt wurden. Der Antrag bezieht sich also auf dessen Angaben. Es geht hier um die von ihm benannte Abrechnung gegenüber der Bundestagsverwaltung. Welche dies sind, müsste in Ihrer Verwaltung vorliegen mit dem Suchbegriffen "Ausgaben" und "Lechte". Zu guter Letzt darf ich darauf hinweisen, dass ich an meinem Antrag festhalte. Es gibt also keinen Grund für die Einstellung, zumal hier auch mir keine Rechtsgrundlage bekannt ist. Ich bitte also ggf. um Benennung der Rechtsgrundlage für die Einstellung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32444 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-236/2018 Sehr geehrtAntragsteller/in das a…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-236/2018
Datum
30. August 2018 07:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.