Abriss am Neumarkt

den "abgestimmten Terminplan" mit Josef Schopfs zum Abriss des alten "Rewe-Center am Neumarkt"

den Kaufpreis des Geländes

die Abrisskosten des "Rewe-Center am Neumarkt"

das Konzept über die geplante Nutzung des Geländes

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Februar 2014
  • Frist
    18. März 2014
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Emmerich am Rhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abriss am Neumarkt [#5716]
Datum
12. Februar 2014 20:28
An
Kommunalverwaltung Emmerich am Rhein
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den "abgestimmten Terminplan" mit Josef Schopfs zum Abriss des alten "Rewe-Center am Neumarkt" den Kaufpreis des Geländes die Abrisskosten des "Rewe-Center am Neumarkt" das Konzept über die geplante Nutzung des Geländes
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Emmerich am Rhein
Beantwortung Ihrer Anfrage nach IFG NRW vom 12.2.14 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in der Anlage erhalten …
Von
Kommunalverwaltung Emmerich am Rhein
Betreff
Beantwortung Ihrer Anfrage nach IFG NRW vom 12.2.14
Datum
6. März 2014 12:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in der Anlage erhalten Sie die Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen unter Berufung auf das IFG NRW. Mit freundlichen Grüßen