Abriss der Nepomukbrücke in Rech

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte gerne Auskunft darüber, welchen Auftrag die Gemeinde Rech im Bezug auf den Abriss der Recher Brücke ausgeschrieben hatte. Zudem würde ich gerne in Erfahrung bringen, was das letztlich von der Gemeinde angenommene Angebot der Baufirma beinhaltet hat, insbesondere im Hinblick auf die Gesamtkosten und, ob die vertragliche Leistung als Rückbau oder als Abriss der Nepomukbrücke gezeichnet worden ist.

Vielen Dank.

Antwort verspätet

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  • Datum
    11. Februar 2024
  • Frist
    14. März 2024
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, i…
An Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr Details
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Betreff
Abriss der Nepomukbrücke in Rech [#299849]
Datum
11. Februar 2024 11:32
An
Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte gerne Auskunft darüber, welchen Auftrag die Gemeinde Rech im Bezug auf den Abriss der Recher Brücke ausgeschrieben hatte. Zudem würde ich gerne in Erfahrung bringen, was das letztlich von der Gemeinde angenommene Angebot der Baufirma beinhaltet hat, insbesondere im Hinblick auf die Gesamtkosten und, ob die vertragliche Leistung als Rückbau oder als Abriss der Nepomukbrücke gezeichnet worden ist. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299849 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299849/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abriss der Nepomukbrücke in Rech“ vom 11.02.2024 (#299849) wurde v…
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Betreff
AW: Abriss der Nepomukbrücke in Rech [#299849]
Datum
7. April 2024 11:28
An
Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abriss der Nepomukbrücke in Rech“ vom 11.02.2024 (#299849) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abriss der Nepomukbrücke in Rech“ vom 11.02.2024 (#299849) wurde v…
An Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abriss der Nepomukbrücke in Rech [#299849]
Datum
28. April 2024 15:44
An
Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abriss der Nepomukbrücke in Rech“ vom 11.02.2024 (#299849) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 46 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>