Abriss der Villa Sarnowstraße 12 von 1879

Die Öffentlichkeit wurde kürzlich über ein bereits genehmigtes Bauvorhaben in der Sarnowstraße 12 im 18435 Stralsund informiert bei dem eine Villa aus 1879 abgerissen wird. Ich wüsste gern in welvher Form hier Denkmalschutzrechtliche Belange beachtet wurdeb und Denkmalschutz-Gutachten erstellt und welche Beweggründe haben dazu geführt dem Bauvorhaben in dieser Form stattzugeben.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. November 2021
  • Frist
    24. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
Sascha Westendorf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Öffentlichkei…
An Deutsche Stiftung Denkmalschutz Details
Von
Sascha Westendorf
Betreff
Abriss der Villa Sarnowstraße 12 von 1879 [#233341]
Datum
20. November 2021 08:49
An
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Öffentlichkeit wurde kürzlich über ein bereits genehmigtes Bauvorhaben in der Sarnowstraße 12 im 18435 Stralsund informiert bei dem eine Villa aus 1879 abgerissen wird. Ich wüsste gern in welvher Form hier Denkmalschutzrechtliche Belange beachtet wurdeb und Denkmalschutz-Gutachten erstellt und welche Beweggründe haben dazu geführt dem Bauvorhaben in dieser Form stattzugeben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sascha Westendorf Anfragenr: 233341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233341/ Postanschrift Sascha Westendorf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sascha Westendorf

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Sehr geehrter Herr Westendorf, vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider sind Sie bei der Deutschen Stiftung Denkmalsc…
Von
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Betreff
AW: Abriss der Villa Sarnowstraße 12 von 1879 [#233341]
Datum
23. November 2021 10:41
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
3,0 KB
image002.jpg
22,7 KB


Sehr geehrter Herr Westendorf, vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider sind Sie bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz damit nicht an der richtigen Adresse. Die Stiftung ist eine gemeinnützige, private Organisation, die durch Spenden ihrer Förderer und durch Zuwendungen der Lotterie Glücksspirale ihre satzungsgemäßen Zwecke erfüllt, die Unterstützung der Instandsetzung, Restaurierung und Erhaltung von Baudenkmalen sowie die überwiegend publizistische Förderung der Anliegen und Ideen des Denkmalschutzes. Unsere Tätigkeit an Förderprojekten wird in der Regel durch Anträge der Eigentümer initiiert. Denkmalpflege und Denkmalschutz sind aber zuerst öffentliche Aufgaben, nicht zuletzt wegen der damit verbundenen Eingriffe in Eigentumsrechte. Grundlage dafür bildet jeweils das Denkmalschutzgesetz eines Bundeslandes. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesamt für Denkmalpflege u.a. zuständig für die Denkmalliste und für die fachlichen Gutachten. Die praktische Umsetzung des Gesetzes wird durch die unteren Denkmalschutzbehörden vollzogen, die in der Regel dem lokalen bzw. regionalen Bauamt zugeordnet sind. In Stralsund finden Sie die Abteilung Planung und Denkmalpflege im Amt für Planung und Bau, Badenstraße 17,18439 Stralsund. Zuständig ist meines Wissens Herr Gunnar Möller, Tel. 03831 252 825, Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Dort sollten Sie Informationen zum geplanten Abriss des Hauses Sarnowstraße 12 erhalten können. Gegebenenfalls wird Herr Möller Sie an die mit dem Vorgang befassten Mitarbeiter im Amt für Planung und Bau verweisen können: Auf der Website des Amts ist die Denkmalliste von Stralsund verlinkt, Stand Februar 2021, mit Korrekturen seit Erstellung der Liste Mitte der 1990er Jahre (https://www.stralsund.de/export/sites...). Das Haus Sarnowstraße 12 ist darin von Anfang an nicht aufgeführt. Es wurde also nicht als Baudenkmal ausgewiesen. Daher dürfte es auch jetzt keinen denkmalrechtlichen Vorgang gegeben haben. Dennoch wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mich über den Ausgang Ihrer Anfrage informieren würden. Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen und wünsche Ihnen viel Erfolg. Mit freundlichen Grüßen