Abriss RBZ Hochhaus Schützenpark

Anfrage an: Landeshauptstadt Kiel

Die Stadt Kiel hat den Abriss des RBZ-Hochhauses am Schützenpark beschlossen. Angesichts der städtebaulichen Bedeutung des Gebäudes und angesichts der Herausforderungen durch den Klimawandel, u.a. fehlende Deponieflächen für Bauschutt, hohe CO2 Emissionen bei der Zementherstellung ist im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung für eine solche Entscheidung eine gründliche Prüfung erforderlich, ob ein Abriss des Gebäudes wirklich nicht zu vermeiden ist.

Ich bitte hiermit um Herausgabe von bzw. Einsichtnahme in folgende Gutachten und Machbarkeitsstudien:

1. Gutachten, die zu der Aussage geführt haben, dass das Gebäude bzw. der Rohbau auch nach Grundsanierung und Umbau für eine Nutzung z.B. als Wohngebäude nicht verwendbar ist.

2. Gutachten oder Machbarkeitsstudien, die belegen, dass bei Erhalt des Hochhauses die Realisierung einer vorgesehenen Gemeinschaftsschule mit 1000 Schülern an diesem Standort nicht möglich ist.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Februar 2024
  • Frist
    28. März 2024
  • Ein:e Follower:in
Michael Richter
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Stadt Kiel hat den Abriss des RBZ…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
Michael Richter
Betreff
Abriss RBZ Hochhaus Schützenpark [#301260]
Datum
26. Februar 2024 11:22
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stadt Kiel hat den Abriss des RBZ-Hochhauses am Schützenpark beschlossen. Angesichts der städtebaulichen Bedeutung des Gebäudes und angesichts der Herausforderungen durch den Klimawandel, u.a. fehlende Deponieflächen für Bauschutt, hohe CO2 Emissionen bei der Zementherstellung ist im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung für eine solche Entscheidung eine gründliche Prüfung erforderlich, ob ein Abriss des Gebäudes wirklich nicht zu vermeiden ist. Ich bitte hiermit um Herausgabe von bzw. Einsichtnahme in folgende Gutachten und Machbarkeitsstudien: 1. Gutachten, die zu der Aussage geführt haben, dass das Gebäude bzw. der Rohbau auch nach Grundsanierung und Umbau für eine Nutzung z.B. als Wohngebäude nicht verwendbar ist. 2. Gutachten oder Machbarkeitsstudien, die belegen, dass bei Erhalt des Hochhauses die Realisierung einer vorgesehenen Gemeinschaftsschule mit 1000 Schülern an diesem Standort nicht möglich ist.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Richter Anfragenr: 301260 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301260/ Postanschrift Michael Richter << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Richter
Michael Richter
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abriss RBZ Hochhaus Schützenpark“ vom 26.02.2024 (#301260) wurde v…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
Michael Richter
Betreff
AW: Abriss RBZ Hochhaus Schützenpark [#301260]
Datum
28. März 2024 09:35
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abriss RBZ Hochhaus Schützenpark“ vom 26.02.2024 (#301260) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Richter

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Michael Richter
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Von
Michael Richter
Betreff
AW: Abriss RBZ Hochhaus Schützenpark [#301260]
Datum
28. März 2024 09:35
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abriss RBZ Hochhaus Schützenpark“ vom 26.02.2024 (#301260) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Richter