Absage des Fußballturniers in Lohne

Lageeinschätzungen und Korrespondenz im Zusammenhang mit dem aus Sicherheitsgründen abgesagten Fußballturnier, das am 19. November 2022 unter Beteiligung von Arminia Bielefeld in Lohne stattfinden sollte

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. November 2022
  • Frist
    20. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Absage des Fußballturniers in Lohne [#263526]
Datum
18. November 2022 12:30
An
Polizeipräsidium Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Lageeinschätzungen und Korrespondenz im Zusammenhang mit dem aus Sicherheitsgründen abgesagten Fußballturnier, das am 19. November 2022 unter Beteiligung von Arminia Bielefeld in Lohne stattfinden sollte
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263526 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263526/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Bielefeld
Auskunft nach dem Informationsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Sehr << Antragsteller:in >> anlieg…
Von
Polizeipräsidium Bielefeld
Betreff
Auskunft nach dem Informationsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
29. November 2022 10:41
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,4 MB
image003.jpg
5,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> anliegend meine Antwort auf Ihre Anfrage vom 18.11.2022. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Absage des Fußballturniers in Lohne“ [#263526]
Datum
29. November 2022 13:34
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/263526/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Auskunft allzu pauschal und ohne nachvollziehbare, auf den Einzelfall bezogene Begründung abgelehnt wurde. Nicht nachvollziehbar ist insbesondere die Behauptung der Polizei, bei Bereitstellung der von mir angefragten Informationen würden die „gesamten Einsatzplanungen und taktischen Erwägungen bekannt werden“ und „eine Lagebewältigung wäre nicht mehr möglich, wenn im Vorfeld bereits bekannt ist, wie sich die Polizei taktisch aufstellt und welche Kräfte und Einsatzmittel eingesetzt werden.“ Von einem Bekanntwerden „im Vorfeld“ kann bereits keine Rede sein, da es sich um einen abgeschlossenen Vorgang handelt. Zudem zielte meine Anfrage vorrangig auf die Gefahrenprognose hinsichtlich zu erwartender Ausschreitungen durch anreisende Fans ab, nicht auf die taktische Aufstellung der Polizei. Sofern die angefragten Informationen auch Darstellungen von organisatorischen Internas der Polizei enthalten, die derart detailliert sind, dass eine Geheimhaltung zwingend erforderlich ist, könnten diese entsprechend geschwärzt werden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 263526.pdf - 2022-11-29_1-antwort.pdf - 2022-11-29_1-image003.jpg Anfragenr: 263526 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263526/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.3.1.5-8421 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 18.11.2022 auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-8421Informationszugang zur Absage des Fußballturniers in Lohne 19.11.2023 #263526
Datum
30. November 2022 11:22
Status
Warte auf Antwort
Mein AZ: 209.2.3.1.5-8421 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 18.11.2022 auf Informationszugang zur Absage des Fußballturniers in Lohne 19.11.2023 Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihr Begehren gegenüber der Polizei Bielefeld mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.3.1.5-8421/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 18.11.2022 …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-8421/22 Absage des Fußballturniers in Lohne 19.11.2023
Datum
10. Januar 2023 09:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein AZ: 209.2.3.1.5-8421/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 18.11.2022 auf Informationszugang zur Absage des Fußballturniers in Lohne 19.11.2023 Sehr [geschwärzt], die Polizei Bielefeld hatte bereits mit Schreiben vom 05.12.2022 geantwortet. Die Begründung ist nun einzelfallbezogener und ausführlicher (siehe unten). Sie entspricht dem Begründungserfordernis gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3. Da eine bis in alle Einzelheiten gehende Begründung eine hierdurch bewirkte Offenbarung schützenswerter öffentlicher Belange im Sinne des § 6 IFG NRW der entgegenstehen, können solche Informationen nicht zugänglich gemacht werden. Hierzu zählen auch Gefahrenprognosen. "Auskunft nach dem Informationsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag des [geschwärzt] vom 18.11.2022 auf Informationszugang zur Absage des Fussballturniers in Lohne am 19.11.2022 und Ihre Email vom 30.11.2022 In oben angeführter Angelegenheit sind lediglich die standardisierten Informationen zu Fanbewegungen und -anreisen in die Anwendung "Polizeilicher Informationsaustausch Sport" (PIAS) eingetragen und übermittelt worden. Die für den Verein zuständigen Kreispolizeibehörden pflegen die sie betreffenden Daten in PIAS in die Infomappe sowie beim Verein ein und gewährleisten eine Aktualität der Daten. Im vorliegenden Fall ist die Bewertung dieser Informationen von der Polizeiinspektion Cloppenburg vorgenommen worden. Gem. Punkt 9.2 der Verfügung des LZPD NRW "Projekt Infoaustausch Sport" v. 29.06.2018 -Az.: 41.3 - 60.11.26 - ist die Weitergabe der in PIAS mit dem "Suche/Recherche"-Tool erhobenen Daten an Externe ausschließlich der Landesinformationsstelle Sporteinsätze NRW (LIS NRW) vorbehalten. Die Informationen über Fanbewegungen und -anreisen sind fester Bestandteil der Beurteilung der Lage nach der Polizeidienstvorschrift 100 (PDV 100). Die Einschätzung der Anzahl von Personen, die durch die Szenenkundigen Beamten in bestimmte Kategorien eingeordnet werden, fließt direkt in die Beurteilung der Lage ein und hat somit Auswirkungen auf polizeiliche Maßnahmen und Kräftedisposition. Ein Bekanntwerden dieser Informationen und Abwägungsprozesse gefährdet die Einsatzvorbereitung und -durchführung erheblich für künftige Einsätze anlässlich von Sportveranstaltungen, da die "Fan"-Gruppen die Informationen nutzen können, um gefahrenabwehrende Maßnahmen einfach zu umgehen. Die komplette PDV 100 nebst Anlagen und Landesteilen ist VS-NfD eingestuft. Aus diesen Gründen ist der Zugang zu den gewünschten Informationen an Herrn [geschwärzt] abzulehnen. Im Auftrag .... " Ich schließe den Vorgang ab und hoffe, dass ich Ihnen durch mein Tätigwerden dennoch weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]