Absage des Fußballturniers in Lohne

Anfrage an: Polizei Bremen

Lageeinschätzungen und Korrespondenz im Zusammenhang mit dem aus Sicherheitsgründen abgesagten Fußballturnier, das am 19. November 2022 unter Beteiligung von Werder Bremen in Lohne stattfinden sollte

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. November 2022
  • Frist
    20. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Lagee…
An Polizei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Absage des Fußballturniers in Lohne [#263527]
Datum
18. November 2022 12:30
An
Polizei Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Lageeinschätzungen und Korrespondenz im Zusammenhang mit dem aus Sicherheitsgründen abgesagten Fußballturnier, das am 19. November 2022 unter Beteiligung von Werder Bremen in Lohne stattfinden sollte
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263527 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263527/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Bremen
Ihre Anfrage nach dem BremIFG vom 18.11.2022 Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre An…
Von
Polizei Bremen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem BremIFG vom 18.11.2022
Datum
8. Dezember 2022 13:26
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
image006.gif
70,3 KB
1,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage nach dem BremIFG vom 18.11.2022. Gemäß § 1 BremIFG hat jeder nach Maßgabe des BremIFG gegenüber den Behörden des Landes, der Gemeinden und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts und deren Vereinigungen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Der Anspruch auf Informationszugang besteht nach § 3 Nr. 4 BremIFG jedoch nicht, wenn und solange die Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Verschlusssachenanweisung für das Land Bremen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegt. Diese Voraussetzung ist vorliegend erfüllt. Die zu Ihrer Anfrage vorliegenden Dokumente sind als Verschlusssachen nur für den dienstlichen Gebrauch eingestuft. Insofern kann eine Herausgabe nicht erfolgen. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung bei der Polizei Bremen, Zentrale Polizeidirektion, Z 13, Lilienthaler Heerstraße 259, 28357 Bremen oder beim Senator für Inneres, Contrescarpe 22-24, 28203 Bremen schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden. Gemäß § 13 Abs. 1 BremIFG haben Sie zudem das Recht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen, wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach diesem Gesetz als verletzt ansehen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit erreichen Sie unter der Anschrift Arndtstraße 1, 27570 Bremerhaven oder unter <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch gegen IFG-Bescheid der Polizei Bremen Guten Tag, am 18. November 2022 beantragte ich nach § 1 Abs. 1 …
An Der Senator für Inneres Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch gegen IFG-Bescheid der Polizei Bremen
Datum
27. Dezember 2022
An
Der Senator für Inneres
Status
Guten Tag, am 18. November 2022 beantragte ich nach § 1 Abs. 1 des Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) bei der Polizei Bremen Auskunft über Lageeinschätzungen und Korrespondenz im Zusammenhang mit dem aus Sicherheitsgründen abgesagten Fußballturnier, das am 19. November 2022 unter Beteiligung von Werder Bremen in Lohne stattfinden sollte. Mit Bescheid vom 8. Dezember 2022 lehnte die Polizei Bremen meinen Antrag ab mit der Begründung, die zu meiner Anfrage vorliegenden Dokumente seien als Verschlusssachen nur für den dienstlichen Gebrauch eingestuft. Gegen diesen Bescheid lege ich hiermit Widerspruch ein. Nach § 9 Abs. 1 Satz 2 BremIFG ist eine ablehnende Entscheidung zu begründen. Vor dem Hintergrund des Art. 19 Abs. 4 GG hat die Begründung in einer Weise zu erfolgen, dass der Antragsteller anhand einer der jeweiligen Problemlage angemessenen, ausführlichen Begründung beurteilen und entscheiden kann, ob er die Verweigerung der Antwort akzeptiert oder welche weiteren Schritte er unternimmt, sein Auskunftsverlangen ganz oder zumindest teilweise durchzusetzen. Hierzu muss er die Abwägung der betroffenen Belange, die zur Versagung von Auskünften geführt haben, auf ihre Plausibilität und Nachvollziehbarkeit überprüfen können. Das Vorliegen der Voraussetzungen eines Informationsverweigerungsrechts ist substantiiert und nicht lediglich formelhaft darzulegen. Der Anspruch auf Zugang zu einer Information ist nicht allein deshalb nach § 3 Nr. 4 BremIFG ausgeschlossen, weil die Information formal als Verschlusssache eingestuft ist. Vielmehr kommt es darauf an, ob die materiellen Gründe für eine solche Einstufung vorliegen. Eine Begründung der Antwortverweigerung ist nur dann entbehrlich, wenn die Geheimhaltungsbedürftigkeit evident ist. Der Bescheid vom 8. Dezember 2022 genügt diesen Anforderungen nicht. Er enthält keine nachvollziehbare Begründung, warum die materiellen Gründe einer Einstufung als NfD-Verschlusssache vorliegen sollen. Die Geheimhaltungsbedürftigkeit ist auch nicht evident, zumal es sich um einen abgeschlossenen Vorgang handelt. Zudem enthält der Bescheid entgegen § 9 Abs. 2 BremIFG keine Mitteilung, ob und wann der Informationszugang ganz oder teilweise zu einem späteren Zeitpunkt voraussichtlich möglich ist. Freundliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bremen (IFG, UIG, VIG…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Absage des Fußballturniers in Lohne“ [#263527]
Datum
27. Dezember 2022 14:39
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bremen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/263527/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Ablehnung nicht plausibel begründet ist. Ich bitte um Überprüfung, ob die vorliegenden Informationen tatsächlich formal als Verschlusssache eingestuft sind (einschließlich Kennzeichnung gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 3 und Beispiel 4 in Anlage 2 VSA) und insbesondere ob die materiellen Voraussetzungen für die Einstufung als NfD-Verschlusssache gegeben sind. Dabei bitte ich auch um Prüfung, ob ggf. zumindest Teile der Informationen ausgestuft und beauskunftet werden können (vgl. § 8 Abs. 3 und Beispiel 5 in Anlage 2 VSA). Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 263527.pdf - 2022-12-08_1-image001.jpg - 2022-12-08_1-image006.gif - 2022-12-27_1-senator-fur-inneres-2022-12-27-widerspruch-ifg-lohne.pdf Anfragenr: 263527 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263527/