Abschaffung bzw. Änderung des § 25c UStG

alle Unterlagen (z.B. Stellungnahmen, Vermerke, Kommunikation) über die Abschaffung bzw. Änderung des § 25c UStG.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. März 2022
  • Frist
    9. April 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlagen (…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abschaffung bzw. Änderung des § 25c UStG [#242547]
Datum
6. März 2022 10:32
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen (z.B. Stellungnahmen, Vermerke, Kommunikation) über die Abschaffung bzw. Änderung des § 25c UStG.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242547 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242547/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 6. März 2022 Sehr Antragsteller/in anliegendes Schre…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 6. März 2022
Datum
29. März 2022 06:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in anliegendes Schreiben mit Anlagen erhalten Sie zur Kenntnis und Beachtung. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 6. März 2022 [#242547] Sehr geehrte Damen und Her…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 6. März 2022 [#242547]
Datum
9. April 2022 07:20
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abschaffung bzw. Änderung des § 25c UStG“ vom 06.03.2022 (#242547) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 6. März 2022 [#242547] Sehr geehrte Damen und Her…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 6. März 2022 [#242547]
Datum
16. Oktober 2022 17:59
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bzgl. meiner Informationsfreiheitsanfrage „Abschaffung bzw. Änderung des § 25c UStG“ vom 06.03.2022 (#242547) konkretisiere ich den Antragsgegenstand zeitlich und sachlich wie folgt: 1. alle Unterlagen ab 01.01.2018, welche a. jegliche Änderungen der Steuerbefreiung des Abs. 1, oder b. jegliche Änderungen der Definition des Begriffs "Anlagegold" nach Abs. 2 des § 25c UStG betreffen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)
Datum
16. November 2022
Status
Anfrage abgeschlossen