Abschaffung der 1 u 2 Eurocentmünzen

die Abschaffung der 1. 2 Centmünzen wäre a eine Kostenersparnis u b würde sie nuemand vermissen. In anderen Ländern wie z B in den Niederlanden wird bei den Beträgen auf oder abgerundet. Das sind dann ehrliche Preise. Wer braucht den 1,99€? Sind dann 2€

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
Antje Gässler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Abschaf…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Antje Gässler
Betreff
Abschaffung der 1 u 2 Eurocentmünzen [#139711]
Datum
10. Mai 2019 12:04
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Abschaffung der 1. 2 Centmünzen wäre a eine Kostenersparnis u b würde sie nuemand vermissen. In anderen Ländern wie z B in den Niederlanden wird bei den Beträgen auf oder abgerundet. Das sind dann ehrliche Preise. Wer braucht den 1,99€? Sind dann 2€
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antje Gässler <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antje Gässler << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Antje Gässler
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 10. Mai 2019 Anliegendes Schreiben nebst Anlage erhal…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 10. Mai 2019
Datum
21. Mai 2019 10:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Anliegendes Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zur Kenntnis.
Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrte Frau Gässler, die Stückelung der Euro-Umlaufmünzen ist für den gesamten Euroraum einheitlich geregel…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: Abschaffung der 1 u 2 Eurocentmünzen [#139711]
Datum
22. Mai 2019 14:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Gässler, die Stückelung der Euro-Umlaufmünzen ist für den gesamten Euroraum einheitlich geregelt. Daher ist eine "Abschaffung" der 1-und 2-Euro-Cent-Münzen auf nationaler Ebene in Deutschland nicht möglich ist. Aufgrund der gemeinsamen Währung kann diese Entscheidung nur auf europäischer Ebene getroffen werden. Einige Mitgliedsländer des Euroraums haben zwar Rundungsregeln eingeführt. Allerdings sind diese nicht verpflichtend. Die 1- und 2-Euro-Cent-Münzen sind auch in Ländern mit Rundungsregeln weiterhin gesetzliches Zahlungsmittel. Mit freundlichen Grüßen
Antje Gässler
Sehr geehrte<< Anrede >> Warum führen wir in Deutschland nicht auch die Rundungsregel ein? Warum gibt…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Antje Gässler
Betreff
AW: WG: Abschaffung der 1 u 2 Eurocentmünzen [#139711]
Datum
22. Mai 2019 22:12
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Warum führen wir in Deutschland nicht auch die Rundungsregel ein? Warum gibt es keine Abstimmung auf europäischer Ebene? Die Mehrheit wäre sich für die Abschaffung ... Mit freundlichen Grüßen Antje Gässler Anfragenr: 139711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antje Gässler << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrte Frau Gässler, vielen Dank für ihre Anfrage vom 23. Mai 2019, zu der ich Ihnen Folgendes mitteilen ka…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: Abschaffung der 1 u 2 Eurocentmünzen [#139711]
Datum
5. Juni 2019 10:43
Status
Sehr geehrte Frau Gässler, vielen Dank für ihre Anfrage vom 23. Mai 2019, zu der ich Ihnen Folgendes mitteilen kann: Die aktuelle Nominalstruktur der Euro-Umlaufmünzen wurde am 3. Mai 1998 mit Erlass der Verordnung (EG) Nr. 975/98 des Rates über die Stückelungen und technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen beschlossen. Über eine Änderung der Stückelungen, also z.B. die Abschaffung der 1- und 2-Eurocent-Münzen, kann daher nur auf europäischer Ebene entschieden werden. Die Europäische Kommission hat kürzlich die Verwendung und die Relevanz von 1- und 2-Eurocent-Münzen untersucht und die Ergebnisse in ihrem "Bericht [..] über die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Euro-Münzen“ vorgestellt. Dieser ist im Internet unter http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2018/DE/COM-2018-787-F1-DE-MAIN-PART-1.PDF abrufbar. Der Bericht bietet den Mitgliedstaaten eine Grundlage für ihre Überlegungen, welche Vorgehensweise auf der Ebene des Euro-Währungsgebiets für diese beiden Stückelungen am besten geeignet ist. Die Abschaffung der 1- und 2-Eurocent-Münzen gehört zu den möglichen Szenarien, die aktuell auf europäischer Ebene diskutiert werden. Die Meinungsbildung ist aber noch nicht abgeschlossen. Ob eine Rundungsregel in Deutschland eingeführt wird, hängt auch vom Ergebnis dieser Diskussion auf europäischer Ebene ab. Mit freundlichen Grüßen