Abschaffung der Besoldungsgruppe A2 in 20216

Die Besoldungsgruppe A2 für NRW wurde im Jahre 2016 zum 1.08.2016 abgeschafft. Bitte teilen Sie mir mit, in welche Besoldungsgruppe die Gruppe A2, Stufe 1, für NRW ab dem 1.08.2016 eingeflossen ist. Ab dem 1.08.2016 fangen die Tabellen nur nur mit der Gruppe A5 an.
Ich finde bei meinen fast dreitägigen Recherchen im Internet keinen Hinweis zur Gruppe A2. Gibt es darüber eine Durchführungsverordnung, Richtlinie oder ein Gesetz oder eine amtliche Mitteilung.
In § 86 (Fn6) Überleitung in die Besoldungsordnungen A,B,R und W steht in (2), u.a., dass die Besoldungsgruppen A3 und A4 in eine entsprechende Planstelle der Besoldungsgruppe A5 der Landesbesoldungsordnung A eingewiesen werden.
Hier fehlt der Hinweis zur Besoldungsgruppe A2.
Ich benötige diese Auskunft zur Anpassung eines jährlichen Erbbauzinses, wenn möglich in schriftlicher Form.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. August 2019
  • Frist
    17. September 2019
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Hermann Langewitz
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Details
Von
Hermann Langewitz
Betreff
Abschaffung der Besoldungsgruppe A2 in 20216 [#163865]
Datum
14. August 2019 16:46
An
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Besoldungsgruppe A2 für NRW wurde im Jahre 2016 zum 1.08.2016 abgeschafft. Bitte teilen Sie mir mit, in welche Besoldungsgruppe die Gruppe A2, Stufe 1, für NRW ab dem 1.08.2016 eingeflossen ist. Ab dem 1.08.2016 fangen die Tabellen nur nur mit der Gruppe A5 an. Ich finde bei meinen fast dreitägigen Recherchen im Internet keinen Hinweis zur Gruppe A2. Gibt es darüber eine Durchführungsverordnung, Richtlinie oder ein Gesetz oder eine amtliche Mitteilung. In § 86 (Fn6) Überleitung in die Besoldungsordnungen A,B,R und W steht in (2), u.a., dass die Besoldungsgruppen A3 und A4 in eine entsprechende Planstelle der Besoldungsgruppe A5 der Landesbesoldungsordnung A eingewiesen werden. Hier fehlt der Hinweis zur Besoldungsgruppe A2. Ich benötige diese Auskunft zur Anpassung eines jährlichen Erbbauzinses, wenn möglich in schriftlicher Form. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hermann Langewitz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hermann Langewitz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hermann Langewitz
Hermann Langewitz
AW: Abschaffung der Besoldungsgruppe A2 in 2016 [#163865] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informations…
An Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Details
Von
Hermann Langewitz
Betreff
AW: Abschaffung der Besoldungsgruppe A2 in 2016 [#163865]
Datum
17. September 2019 18:40
An
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Abschaffung der Besoldungsgruppe A2 in 20216“ vom 14.08.2019 (#163865) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Hermann Langewitz Anfragenr: 163865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hermann Langewitz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
AW: Abschaffung der Besoldungsgruppe A2 in 2016 [#163865] Sehr geehrter Herr Langewitz, leider verzögert sich no…
Von
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Betreff
AW: Abschaffung der Besoldungsgruppe A2 in 2016 [#163865]
Datum
19. September 2019 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langewitz, leider verzögert sich noch die Angelegenheit, zumal auch zu prüfen ist, ob das IFG anwendbar ist. Ich bitte daher noch um Geduld und hoffe auf Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen