Abschaffung Lohnsteuerklassen 3 und 5

Laut bestehenden Koalitionsvertrag solle die Lohnsteuerklassen 3 und 5 wegfallen und dafür in 4/4 gesetzt werden. Frage: Wann kann mit dem Wegfall der Lohnsteuerklassen 3/5 gerechnet werden?

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  • Datum
    18. April 2022
  • Frist
    21. Mai 2022
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut bestehend…
An Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abschaffung Lohnsteuerklassen 3 und 5 [#246557]
Datum
18. April 2022 20:32
An
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut bestehenden Koalitionsvertrag solle die Lohnsteuerklassen 3 und 5 wegfallen und dafür in 4/4 gesetzt werden. Frage: Wann kann mit dem Wegfall der Lohnsteuerklassen 3/5 gerechnet werden?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § << Adresse entfernt >> Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § << Adresse entfernt >> Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246557 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246557/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in die von Ihnen angesprochene Abschaffung der Steuerklasse 3 und 5 ist Bestandteil des Koalit…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Abschaffung Lohnsteuerklassen 3 und 5 [#246557]
Datum
25. April 2022 11:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die von Ihnen angesprochene Abschaffung der Steuerklasse 3 und 5 ist Bestandteil des Koalitionsvertrags der aktuellen Bundesregierung von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Zu dem darin formulierten Vorhaben: "Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft." liegen dem rheinland-pfälzischen Ministerium der Finanzen keine Informationen dazu vor, wann mit einer Umsetzung durch die Bundesregierung zu rechnen ist. Mit freundlichen Grüßen