Abschaltdatum des Restmüllheizkraftwerkes Böblingen

Das Abschaltdatum des Restmüllheizkraftwerkes Böblingen im Rahmen der Zielerreichung des Klimaschutzplans 2050 der Bundesrepublik Deutschland.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. März 2018
  • Frist
    4. April 2018
  • 0 Follower:innen
Max-Leonhard von Schaper
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Abschaltda…
An Zweckverband RBB Restmüllheizkraftwerk Böblingen Details
Von
Max-Leonhard von Schaper
Betreff
Abschaltdatum des Restmüllheizkraftwerkes Böblingen [#26865]
Datum
5. März 2018 20:48
An
Zweckverband RBB Restmüllheizkraftwerk Böblingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Abschaltdatum des Restmüllheizkraftwerkes Böblingen im Rahmen der Zielerreichung des Klimaschutzplans 2050 der Bundesrepublik Deutschland.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Max-Leonhard << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Max-Leonhard << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Max-Leonhard von Schaper

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Zweckverband RBB Restmüllheizkraftwerk Böblingen
Sehr geehrter Herr << Adresse entfernt >>, vielen Dank für Ihre Anfrage, die das Interesse an unserer …
Von
Zweckverband RBB Restmüllheizkraftwerk Böblingen
Betreff
Abschaltdatum des Restmüllheizkraftwerkes Böblingen
Datum
12. April 2018 12:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr << Adresse entfernt >>, vielen Dank für Ihre Anfrage, die das Interesse an unserer Anlage und das generelle Interesse an Klimaschutzfragen zeigen. Zunächst einige Kernpunkte unserer Anlage, die für die Beantwortung der Frage von Relevanz ist: * Im Rahmen des Entsorgungsauftrages behandeln wir rund 170.000 t Abfall für die Landkreise Böblingen, Calw, Freudenstadt und Rottweil sowie der Stadt Stuttgart, der uns von den Bürgern und Unternehmen angedient wird sowie Sortierreste aus Recyclinganlagen. * Als dezentrale KWK Anlage mit der klimafreundlichen Bereitstellung von rund 220.000.000 kWh Wärme und rund 45.000.000 kWh Strom haben wir eine regionale energiewirtschaftliche Bedeutung Wir beziehen uns auf den "Klimaschutzplan 2050, Kabinettbeschluss vom 14. November 2016". Hier sind folgende Aussagen zu entnehmen: * "Der Klimaschutzplan 2050 enthält keine starren Vorgaben; er ist im Rahmen der gesetzten Ziele durch Technologieneutralität und Innovationsoffenheit gekennzeichnet. Er bietet Orientierung für die nächsten Investitionen, insbesondere für die Etappe bis 2030. Konkrete gesetzgeberische Maßnahmen werden durch den Deutschen Bundestag getroffen." * "Der Klimaschutzplan 2050 ist Grundlage und Leitlinie für die weitere Identifikation und Ausgestaltung der jeweiligen Klimaschutzstrategien und -maßnahmen in den verschiedenen Handlungsfeldern. Deren Ausgestaltung gilt es unter aktiver Beteiligung der Wirtschaft und der zivilgesellschaftlichen Akteure zu konkretisieren." Von daher verstehen wir den KP 2050 als langfristigen Plan zur Zielerreichung der politischen Vorgaben. Er enthält keine konkreten sektorbezogenen Maßnahmen und schon gar keine analgenbezogenen Ausführungsbestimmungen. Im Rahmen des "Effort Sharings" (unsere Anlage unterliegt nicht dem Emissionsrechtehandel) müssen von der Bundesregierung weitere rechtliche Ausgestaltungen erfolgen, die derzeit aber noch nicht vorliegen. Des Weiteren wird im KP 2050 ausgeführt: * "Langfristig muss die Stromerzeugung nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien beruhen. Biomasse wird bis 2050 in begrenztem Maße zur Energiebereitstellung beitragen, vor allem basierend auf der energetischen Nutzung von Abfall und Gülle, Gär- und Reststoffen, in lokalen Anwendungen zur Bereitstellung von thermischen Energien für den Industriesektor, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie den Wärmesektor." · "Auch die Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft zur Kreislaufwirtschaft hat in Deutschland in erheblichem Maß zum Klimaschutz in der Wirtschaft beigetragen. So konnten rund 20 Prozent der im Rahmen des Kyoto-Protokolls vereinbarten Emissionsreduktionen von Treibhausgasen von 1990 bis 2012 in Deutschland durch abfallwirtschaftliche Maßnahmen erreicht werden (insbesondere durch die Beendigung der Ablagerung biologisch abbaubarer Abfälle und den Ausbau des Recyclings)." Da unsere Anlage, wie alle Thermischen Abfallbehandlungsanlagen, durch die energetische Nutzung des Abfalls (und somit Verdrängung von fossilen Energien) und der Metallrückgewinnung aus den Schlacken zum Klimaschutz beitragen, wäre eine "Abschaltung" aus klimapolitischen Gründen kontraproduktiv. Von dann anstehenden abfallwirtschaftlichen, umweltpolitischen und gebührenrelevanten Herausforderung ganz zu schweigen. Langfristig gehen wir davon aus, dass sich die klimarelevanten Aspekte der Thermischen Abfallbehandlung weiter positiv entwickeln werden (Stichpunkte sind Sektorkopplung, Abfallzusammensetzung und Mengen, Effizienzsteigerung, etc.). Das Umweltbundesamt führt im hauseigenen Gutachten "Treibhausgasneutrales Deutschland im Jahr 2050" aus April 2014 aus: "Zurzeit gehen ca. 25 Mio. t Abfälle in die thermische Behandlung bzw. energetische Verwertung, die in Zukunft in dieser Menge nicht mehr zur Verfügung stehen werden. In dieser Studie wird angenom­men, dass eine langfristige Umstellung der erdölbasierten Industrie auf nachwachsende oder regene­rativ erzeugte Rohstoffe gelingt. Es wird zudem davon ausgegangen, dass die Anteile an Produkten, die auf Erdölbasis produziert wurden, bis zum Jahr 2050 großen Teils schon als Abfall entsorgt wur­den. Unter diesen Voraussetzungen sind die Kohlendioxidemissionen fossilen Ursprungs aus Abfall­verbrennungsanlagen im Jahr 2050 zu vernachlässigen." Fazit: Unsere Anlage ist ein unverzichtbarer Bestandteil der regionalen Daseinsvorsorge sowie der nachhaltigen Abfall- und Energiewirtschaft. Wir tragen mit unserer Tätigkeit zum Klimaschutz bei und sind bestrebt dies weiter kontinuierlich auszubauen. Solange wir also unseren nachhaltigen Beitrag leisten, sind wir ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesellschaft. Uns sind keine Bestrebungen, weder aus der Bundespolitik durch klimapolitische Maßnahmen noch aus unserem Gesellschafterkreis, bekannt, unsere Anlage zu schließen. Wir hoffen Ihre Anfrage ausführlich beantwortet zu haben. Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, können Sie uns direkt ansprechen. Mit freundlichen Grüßen