Abschaltung Strßaenbeleuchtung ohne Kenntlichmachung der Laternen
Anfrage an:
Gemeinde Heidenrod
Die Begründung oder Stellungnahme, wieso die Straßenlaternen der Gemeinde nicht mit dem Verkehrszeichen 394 gekennzeichnet sind, obwohl sie nicht durchgängig leuchten und damit ein Verkehrsteilnehmer nicht erkennt, dass er nachts die Parkleuchte einzuschalten hat.
Außerdem die Anzahl:
- der getätigten Überprüfungen auf korrekt geparkte Fahrzeuge gem. §17, Abs. 4, Satz 2 StVO
- der eingeleiteten OWi-Verfahren oder erteilten Verwarnungen gem. §17, Abs. 4, Satz 2 StVO
jeweils nach Ortsteil.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum21. Januar 2024
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24. Februar 2024
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