Abschiebung in der Stadt Bonn im Jahre 2022

- Anzahl der von der Ausländerbehörde Bonn angedrohten Abschiebungen i.S.d. § 58 AufenthG
- Anzahl der von der Ausländerbehörde Bonn durchgeführten Abschiebungen i.S.d. § 58 AufenthG (Dublin-Abschiebungen bitte kenntlich machen)
- Anzahl der von der Ausländerbehörde Bonn richterlich beantragten Inhaftnahmen von ausreisepflichtigen Menschen gem. §§ 62 ff. AufenthG
- Verwaltungsvorschriften zu Hilfsmitteln bei Inhaftnahmen (etwa Hand-/Fußfesseln)
- Leitfäden für die Mitarbeitenden, die die Prüfung von Anträgen auf Aufenthaltstitel zum Thema haben

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2023
  • Frist
    8. Februar 2023
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Fabian Albrecht
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Stadt Bonn Ausländerbehörde Details
Von
Fabian Albrecht
Betreff
Abschiebung in der Stadt Bonn im Jahre 2022 [#267159]
Datum
6. Januar 2023 17:58
An
Stadt Bonn Ausländerbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der von der Ausländerbehörde Bonn angedrohten Abschiebungen i.S.d. § 58 AufenthG - Anzahl der von der Ausländerbehörde Bonn durchgeführten Abschiebungen i.S.d. § 58 AufenthG (Dublin-Abschiebungen bitte kenntlich machen) - Anzahl der von der Ausländerbehörde Bonn richterlich beantragten Inhaftnahmen von ausreisepflichtigen Menschen gem. §§ 62 ff. AufenthG - Verwaltungsvorschriften zu Hilfsmitteln bei Inhaftnahmen (etwa Hand-/Fußfesseln) - Leitfäden für die Mitarbeitenden, die die Prüfung von Anträgen auf Aufenthaltstitel zum Thema haben
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fabian Albrecht Anfragenr: 267159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267159/ Postanschrift Fabian Albrecht << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Fabian Albrecht
Stadt Bonn Ausländerbehörde
Ihre Nachricht an auslaenderamt (at) bonn.de Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht an das…
Von
Stadt Bonn Ausländerbehörde
Betreff
Ihre Nachricht an auslaenderamt (at) bonn.de
Datum
6. Januar 2023 17:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht an das Ausländeramt der Stadt Bonn. Ihre Anfrage wird so schnell wie möglich bearbeitet. Angesichts der Vielzahl täglich eingehender Anfragen bitten wir um Verständnis dafür, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Bitte beachten Sie, dass die Dienstgebäude der Stadtverwaltung Bonn nach wie vor nur nach vorheriger Terminvereinbarung und mit entsprechendem Mund-Nasen-Schutz (medizinische Maske oder Maske des Typs FFP2/KN95) betreten werden dürfen. Bitte informieren Sie sich einige Tage vor Ihrem Termin noch einmal über www.bonn.de<http://www.bonn.de/> über die aktuell geltenden Vorgaben zur Vorsprache bei der Stadtverwaltung. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Bonn Ausländerbehörde
Bundesstadt Bonn - Amt 30 - 53103 Bonn Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Fabian Albrecht << Adres…
Von
Stadt Bonn Ausländerbehörde
Betreff
WG: Abschiebung in der Stadt Bonn im Jahre 2022 [#267159]
Datum
2. Februar 2023 17:30
Status
Anfrage abgeschlossen
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Bundesstadt Bonn - Amt 30 - 53103 Bonn Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Fabian Albrecht << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Amt für Recht und Versicherungen [rollstuhl-symbol-pos-bitmap] Bertha-von-Suttner-Platz 2-4 53111 Bonn Mein Zeichen 30-1 51/23 Datum 02.02.2023 Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Ihr Informationsersuchen vom 09.01.2023 Sehr geehrter Herr Albrecht, ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 09.01.2023. Es ergeht folgender B E S CH E I D 1. Ich gewähre Ihnen Zugang zu den von Ihnen angefragten und hier vorhandenen Informationen bezüglich der im Jahr 2022 angedrohten und durchgeführten Abschiebungen der Bundesstadt Bonn sowie diesbezüglicher Vorschriften. 2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. B E G R Ü N D U N G Mit E-Mail vom 09.01.2023 beantragten Sie Informationen hinsichtlich der Abschiebungen in der Bundesstadt Bonn im Jahr 2022. Im Einzelnen erfragten Sie die Zahl der angedrohten und durchgeführten Abschiebungen i. S. d. § 58 AufenthG sowie die Anzahl der Anträge auf Abschiebungshaft ausreisepflichtiger Menschen gem. §§ 62 ff. AufenthG. Des Weiteren baten Sie um Übersendung von Verwaltungsvorschriften zu Hilfsmitteln bei Inhaftnahmen und Leitfäden für die Mitarbeitenden bezüglich der Prüfung von Anträgen auf Aufenthaltstitel. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW haben Sie nach Maßgabe des Gesetzes grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu den bei der Bundesstadt Bonn vorhandenen amtlichen Informationen. Eine bereichsspezifische Zugangsregelung, die der Anwendbarkeit des IFG NRW vorginge, ist nicht ersichtlich. Es handelt sich bei den erbetenen Informationen und Unterlagen um amtliche Informationen. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: von der Ausländerbehörde Bonn angedrohte Abschiebungen i. S. d. § 58 AufenthG: 79 von der Ausländerbehörde Bonn durchgeführte Abschiebungen i. S. d. § 58 AufenthG: 9 (Abschiebungen nach dem Dubliner Übereinkommen wurden dabei nicht durchgeführt) Anträge auf Abschiebungshaft gem. §§ 62 ff AufenthG: 14 Seit 2002 gilt in Deutschland die sog. Gefangenentransportvorschrift. Es handelt sich dabei um eine Vereinbarung aller Landesjustizverwaltungen und des Bayrischen Staatsministeriums des Innern, die anderweitige Vorschriften z. B. in NRW abgelöst hat. Diese Verwaltungsvorschriften zu Hilfsmitteln bei Inhaftnahmen (etwa Hand-/Fußfesseln) finden Sie hier: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV153959-NN1 . In der Anlage übersende ich Ihnen Anwendungshinweise zu § 25b AufenthG und § 12a AufenthG mit Begleitschreiben. Die Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz finden Sie unter dem Link: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-MI3-20091026-SF-A001.pdf . Sollten Sie weitere Nachfragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen