Abschiebung von Jugendhilfeempfängern

Rechtliche Informationen zu Abschiebung von Klienten, die sich in Jugendhilfeeinrichtungen aufhalten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Oktober 2019
  • Frist
    24. November 2019
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Rechtliche In…
An Landeshauptstadt Kiel Bürger- und Ordnungsamt Gewerbeangelegenheiten – Heimaufsicht Details
Von
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Betreff
Abschiebung von Jugendhilfeempfängern [#169245]
Datum
25. Oktober 2019 10:04
An
Landeshauptstadt Kiel Bürger- und Ordnungsamt Gewerbeangelegenheiten – Heimaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Rechtliche Informationen zu Abschiebung von Klienten, die sich in Jugendhilfeeinrichtungen aufhalten.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Kiel Bürger- und Ordnungsamt Gewerbeangelegenheiten – Heimaufsicht
Sehr geehrteAntragsteller/in als Heimaufsicht der Landeshauptstadt Kiel sind wir für Pflegeeinrichtungen und für …
Von
Landeshauptstadt Kiel Bürger- und Ordnungsamt Gewerbeangelegenheiten – Heimaufsicht
Betreff
AW: Abschiebung von Jugendhilfeempfängern [#169245]
Datum
25. Oktober 2019 10:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in als Heimaufsicht der Landeshauptstadt Kiel sind wir für Pflegeeinrichtungen und für Wohneinrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen zuständig. Ihre Anfrage können wir daher wegen fehlender Zuständigkeit nicht beantworten. Wir haben ihre Anfrage an die Zuwanderungsabteilung/ Immigration Office der Landeshauptstadt Kiel , Frau Reiß übermittelt. Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt Kiel Bürger- und Ordnungsamt Gewerbeangelegenheiten – Heimaufsicht
Sehr geehrteAntragsteller/in es gibt keine Informationsflyer o.ä. die Thematik Abschiebung von Jugendhilfeempfäng…
Von
Landeshauptstadt Kiel Bürger- und Ordnungsamt Gewerbeangelegenheiten – Heimaufsicht
Betreff
WG: Abschiebung von Jugendhilfeempfängern [#169245]
Datum
1. November 2019 11:24
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in es gibt keine Informationsflyer o.ä. die Thematik Abschiebung von Jugendhilfeempfänger*innen betreffend. Es finden grundsätzlich keine Abschiebungen von unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen statt. Mit freundlichen Grüßen