Abschiebungen aus den Ausländerbehörden: Landkreise und kreisfreie Städte

(1) die Anzahl der Abschiebungen aufgeschlüsselt nach den einzelnen Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts. Bitte schlüsseln Sie die Informationen halbjährig, seit dem Jahr 2019 bis zum zweiten Halbjahr 2023 (Stichtag 31.12.2023), auf. Bitte geben Sie auch die zehn häufigsten Zielländer an, in die abgeschoben wurde.

(2) die Anzahl in wie vielen Fällen pro Jahr einer Abschiebung eine Form der Haft voraus ging (Sicherungshaft, Vorbereitungshaft, Dublin Überstellungshaft, Ausreisegewahrsam, etc.). Hierbei bitte auf den gleichen Zeitraum wie bei Frage (1) beziehen.

Den Begriff der Abschiebung bitte ich weit zu fassen und alle Formen der zwangsweisen Entfernung einer*s nicht-Staatsbürger*in aus der BRD einzubeziehen - also z.B. auch Dublin-Überstellungen einzubeziehen, obwohl diese rechtlich eng gefasst keine Abschiebung sind.

Ich gehe davon aus, dass diese Informationen von Ihnen grundsätzlich erhoben werden und der Antrag im Wege einer einfachen Auskunft beschieden werden kann.

Ich bitte Sie darum, mir die Informationen digital zugänglich zu machen - am besten in Form einer Excel-Tabelle oder eines pdf-Dokuments.

Vielen Dank und freundliche Grüße!

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    1. März 2024
  • Frist
    3. April 2024
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) die Anzahl der Ab…
An Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abschiebungen aus den Ausländerbehörden: Landkreise und kreisfreie Städte [#301622]
Datum
1. März 2024 10:29
An
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) die Anzahl der Abschiebungen aufgeschlüsselt nach den einzelnen Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts. Bitte schlüsseln Sie die Informationen halbjährig, seit dem Jahr 2019 bis zum zweiten Halbjahr 2023 (Stichtag 31.12.2023), auf. Bitte geben Sie auch die zehn häufigsten Zielländer an, in die abgeschoben wurde. (2) die Anzahl in wie vielen Fällen pro Jahr einer Abschiebung eine Form der Haft voraus ging (Sicherungshaft, Vorbereitungshaft, Dublin Überstellungshaft, Ausreisegewahrsam, etc.). Hierbei bitte auf den gleichen Zeitraum wie bei Frage (1) beziehen. Den Begriff der Abschiebung bitte ich weit zu fassen und alle Formen der zwangsweisen Entfernung einer*s nicht-Staatsbürger*in aus der BRD einzubeziehen - also z.B. auch Dublin-Überstellungen einzubeziehen, obwohl diese rechtlich eng gefasst keine Abschiebung sind. Ich gehe davon aus, dass diese Informationen von Ihnen grundsätzlich erhoben werden und der Antrag im Wege einer einfachen Auskunft beschieden werden kann. Ich bitte Sie darum, mir die Informationen digital zugänglich zu machen - am besten in Form einer Excel-Tabelle oder eines pdf-Dokuments. Vielen Dank und freundliche Grüße!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301622 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301622/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie von Ihnen gewünscht, teile ich Ihn…
Von
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Betreff
WG: [EXTERN] Abschiebungen aus den Ausländerbehörden: Landkreise und kreisfreie Städte [#301622]
Datum
5. März 2024 15:19
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
anlage-infzgkostv-st-jlr-infzgkostvstv1anlage.pdf
41,2 KB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie von Ihnen gewünscht, teile ich Ihnen vorab mit, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage nach dem IZG LSA entgegen Ihrer Annahme gebührenpflichtig ist. Die Gebührenberechnung richtet sich nach Zeitaufwand. Da für die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen zunächst die Daten aus dem Fachprogramm statistisch ermittelt und anschließend entsprechend aufbereitet werden müssen, ist mit Kosten in Höhe von mindestens 100,- € zu rechnen. Den jeweiligen Höchstsatz können Sie dem beigefügten Teil A der IZG LSA KostVO entnehmen. Ein Verzicht auf eine Gebührenfestsetzung wegen Geringfügigkeit des Aufwandes ist aufgrund der geschilderten Vorgehensweise nicht zu erwarten. Rechtsgrundlagen: • §§ 10 IZG LSA, 10 und 14 Abs. 2 Nr. 8 Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA) in Verbindung mit § 1 Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) • § 3 Abs. 1 Nr. 3 und 4 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) Bitte informieren Sie mich bis zum 11.03.2024, ob Sie dennoch an Ihrem Ersuchen festhalten. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für ihre Mitteilung darüber, dass eine Beantwortung der Anfrage gebührenpflichtig ist. D…
An Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN] Abschiebungen aus den Ausländerbehörden: Landkreise und kreisfreie Städte [#301622]
Datum
11. März 2024 09:44
An
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für ihre Mitteilung darüber, dass eine Beantwortung der Anfrage gebührenpflichtig ist. Da die Gebührenerhebung augenscheinlich an der statistischen Ermittlung und Aufbereitung liegt, können Sie mir gerne einfach die Rohdaten mit einem Hinweis zu dem Programm welches Sie nutzen zur Verfügung stellen. Die entsprechende Auswertung kann ich selber vornehmen, da ich mit Statistikprogrammen vertraut bin und mir auch die entsprechende Kompatibilität des Datensatzes selber erschließen kann. Alternativ kann ich mir nicht vorstellen, dass Sie nicht in regelmäßigen Abständen politische Mandatsträger*innen auf Landesebene durch Berichte über ihre Arbeit informieren, die auch die entsprechenden Zahlen enthalten. Gerne können Sie von meiner initialen Anfrage absehen und mir die entsprechenden Berichte der letzten Jahre (möglichst 2019-zuletzt) zur Verfügung stellen. Da diese ja bereits geschrieben sind, sollte hier auch kein Aufwand der über einer einfach Auskunft liegt zu erwarten sein. Auf diesem Wege sollte - meiner Ansicht nach - eine Beantwortung der Anfrage auch ohne eine Kostenerhebung Ihrerseits möglich sein. Einer Anfragenbeantwortung in Verbindung mit einer Kostenerhebung stimme ich nicht zu, halte in dem Fall nicht an der ursprünglichen Anfrage fest und bitte Sie einen der anderen beiden beschriebenen Wege zu prüfen und mich im Vorfeld zu informieren, falls Ihrer Ansicht nach dort ebenfalls Kosten zu erwarten sind. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301622 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301622/
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Antwort. Wir haben Ihr Anliegen im Hinblick auf ein…
Von
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] Abschiebungen aus den Ausländerbehörden: Landkreise und kreisfreie Städte [#301622]
Datum
12. März 2024 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Antwort. Wir haben Ihr Anliegen im Hinblick auf eine kostenfreie Auskunft noch einmal geprüft. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen die Daten nicht kostenfrei zur Verfügung stellen können, da der Arbeitsaufwand unter Abwägung sämtlicher Optionen mindestens eine Stunde betragen wird. Der Arbeitsaufwand bemisst sich gemäß § 10 Abs. 1 u. 3 IZG LSA i. V. m. § 1 IZG LSA KostVO i. V. m. Nr. 3 der Anlage zu § 1 IZG LSA KostVO nach Zeitaufwand. Für die Gebührenberechnung findet § 3 AllGO LSA entsprechende Anwendung. Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 AllGO LSA gilt, wenn sich die Gebühr nach Zeitaufwand bestimmt, so wird für einen Beschäftigten der Entgeltgruppen E9 bis E12 (gehobener Dienst) ein Stundensatz von 57 Euro zugrunde gelegt. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage durch einen Mitarbeiter des mittleren Dienstes ist nicht möglich. Da für die Beantwortung Ihrer Anfrage mit einem Zeitaufwand von mindestens einer Stunde zu rechnen ist, ist Ihre Anfrage gemäß § 1 IZG LSA KostVO i. V. m. Anlage zu § 1 IZG LSA KostVO kostenpflichtig. Das heißt, es ist mit Kosten in Höhe von mind. 57 Euro zu rechnen. Eine genaue Kostenhöhe lässt sich indes erst nach endgültiger Bearbeitung Ihrer Anfrage abschätzen. Die Ausnahme nach § 10 Abs. 2a IZG LSA greift hier nicht, da die Verwaltungskosten 50 Euro übersteigen werden. Ich bitte Sie daher, mir bis spätestens Donnerstag, d. 15. März eine Rückmeldung zu geben, ob wir Ihre Anfrage beantworten sollen. Andernfalls bitte ich Sie um schriftliche Rücknahme Ihres Antrags. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> haben Sie Dank für Ihre Antwort! Unter den Umständen einer Kostenerhebung muss ich …
An Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] Abschiebungen aus den Ausländerbehörden: Landkreise und kreisfreie Städte [#301622]
Datum
15. März 2024 14:23
An
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> haben Sie Dank für Ihre Antwort! Unter den Umständen einer Kostenerhebung muss ich dann leider von der Anfrage absehen und diese für den Moment zurückziehen. Über eine etwaige Wiederaufnahme meines Ersuchens zu einem späteren Zeitpunkt kann ich aktuell keine Aussage treffen. Ich finde es sehr schade, dass selbst der Zugang zu grundlegendsten Informationen, wie Zahlen zu der Anzahl an Abschiebungen und Inhaftierungen, durch das Mittel der Kostenerhebung erschwert, oder wie in diesem Fall verhindert werden. Die Anfrage kam ja in erster Stelle nur dadurch zustande, da diese Daten nicht frei verfügbar sind. Ein faktenbasierter gesellschaftlichen Austausch wird dadurch leider deutlich erschwert. Dies ist und bleibt mir unverständlich. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301622 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301622/