Abschiebungshaft und Strafhaft: Zahlen zur Inhaftierung und rechtlichen Überprüfung der Haft
Abschiebungshaft:
1. Für wie viele Personen wurde jährlich in den letzten fünf Jahren gerichtlich Abschiebungshaft angeordnet bzw. wie viele Personen waren im Bundesland in den letzten fünf Jahren und aktuell in der Abschiebungshaft inhaftiert? Ich bitte um Aufschlüsselung nach Hafteinrichtung , sowie nach den verschiedenen Haftarten (Sicherungshaft nach § 62 III AufenthG, Rücküberstellungshaft nach Art. 28 II, Art. 2 lit. n Dublin-VO i.V.m. § 2 XIV AufenthG, Vorbereitungshaft gem. § 62 II AufenthG, ergänzende Vorbereitungshaft nach § 62c I AufenhtG, Ausreisegewahrsam nach § 62 b AufenthG, Mitwirkungshaft nach § 62 IV AufenthG und § 82 IV 3 AufenthG i.V.m. §§ 40 ff. BPoiG, Transitgewahrsam nach § 15 VI AufenhtG, Zurückweisungshaft gem. § 15 V AufenthG, Zurückschiebungshaft nach § 57 III AufenthG, Verbringungshaft nach § 59 II AsylG i.V.m. § 12 III AufenthG).
2. Gegen wie viele der Inhaftierungen wurde in den letzten fünf Jahren Haftaufhebungsantrag, Haftbeschwerde bzw. ein Feststellungsantrag eingereicht? D.h. wie viele der Haftanordnungen wurden anschließend gerichtlich noch einmal überprüft?
Hier bitte ich um Aufschlüsselung der Daten nach Art des eingelegten Rechtsmittels.
3. Gibt es Daten darüber, wie viele der in der Abschiebungshaft Inhaftierten bei der gerichtlichen Überprüfung ihrer Haft von einem Rechtsanwalt bzw. einer Person des Vertrauens (§ 418 II Nr. 3 FamFG) vertreten werden? Falls ja: in wie viel Prozent der Haftüberprüfung erfolgt eine entsprechende Vertretung?
4. Wie viele der gerichtlich überprüften Haftanordnungen werden entweder in erster Instanz vor den Amtsgerichten oder in zweiter Instanz vor dem Landgericht als rechtswidrig erkannt? Wie viele dieser Fälle der Landgerichten landen letztlich noch vor dem Bundesgerichtshof und wie viele werden dort als rechtswidrig erkannt?
5. Was waren die häufigsten Gründe für die Rechtswidrigkeit der Abschiebungshaft?
Strafhaft:
1. Für wie viele Personen wurde jährlich in den letzten fünf Jahren gerichtlich die Strafhaft angeordnet?
2. Gegen wie viele dieser strafhäftlichen Inhaftierungen wenden sich die Betroffenen mit einem Rechtsmittel?
3. Wie viele der Strafhaftanordnungen werden daraufhin von einem Gericht für rechtswidrig erkannt? Hier bitte ich um Aufschlüsselung der Feststellung der Rechtswidrigkeit nach Gerichten. Konkret möchte ich wissen, wie viele der Inhaftierungen in welchem Schritt des Instanzenzuges als als rechtswidrig erkannt werden.
4. Was waren die häufigsten Gründe für die Rechtswidrigkeit der Strafhaft?
Ich bitte jeweils (soweit möglich) um die Übermittlung der Daten aus den letzten fünf Jahren.
Sollte es hierzu keinerlei Daten geben und sollten diese nicht erhoben werden können, so bitte ich um eine entsprechende Klarstellung, dass über diese Daten nichts bekannt ist und wieso diese Daten nicht erhoben werden.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum25. August 2022
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27. September 2022
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