Abschiebungshaft: Zahlen zur Inhaftierung und rechtlichen Überprüfung der Haft

Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mir in Bebzug auf folgende Anfrage mitgeteilt hat, es sei für Abschiebungen nicht zuständig und könnte die angefragten Informationen deshalb nicht herausgeben, wende ich mich auf Empfehlung des Bundesamtes nun an die zuständigen Landesministerien und bitte um Auskunft zu den folgenden Fragen:

1. Wie viele Personen waren bundesweit in den letzten fünf Jahren und aktuell in der Abschiebungshaft inhaftiert? Ich bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern und Hafteinrichtungen, sowie nach den verschiedenen Haftarten (Sicherungshaft nach § 62 III AufenthG, Rücküberstellungshaft nach Art. 28 II, Art. 2 lit. n Dublin-VO i.V.m. § 2 XIV AufenthG, Vorbereitungshaft gem. § 62 II AufenthG, ergänzende Vorbereitungshaft nach § 62c I AufenhtG, Ausreisegewahrsam nach § 62 b AufenthG, Mitwirkungshaft nach § 62 IV AufenthG und § 82 IV 3 AufenthG i.V.m. §§ 40 ff. BPoiG, Transitgewahrsam nach § 15 VI AufenhtG, Zurückweisungshaft gem. § 15 V AufenthG, Zurückschiebungshaft nach § 57 III AufenthG, Verbringungshaft nach § 59 II AsylG i.V.m. § 12 III AufenthG).

2. Gegen wie viele der Inhaftierungen wurde in den letzten fünf Jahren Haftaufhebungsantrag, Haftbeschwerde bzw. ein Feststellungsantrag eingereicht? D.h. wie viele der Haftanordnungen wurden anschließend gerichtlich überprüft?
Sollten die Daten nicht für alle der vergangenen fünf Jahre vorliegen, so bitte ich um zur Verfügungstellung der Daten, die vorliegen.
Sollte es hierzu keinerlei Daten geben und sollten diese nicht erhoben werden können, so bitte ich um eine entsprechende Klarstellung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, dass über diese Daten nichts bekannt ist und wieso diese Daten nicht erhoben werden.

3. Gibt es Daten darüber, wie viele der in der Abschiebungshaft Inhaftierten bei der gerichtlichen Überprüfung ihrer Haft von einem Rechtsanwalt bzw. einer Person des Vertrauens (§ 418 II Nr. 3 FamFG) vertreten werden? Falls ja: in wie viel Prozent der Haftüberprüfung erfolgt eine entsprechende Vertretung?

4. Wie viele der gerichtlich überprüften Haftanordnungen werden entweder in erster Instanz vor den Amtsgerichten oder in zweiter Instanz vor dem Landgericht oder vor dem Bundesgerichtshof als rechtswidrig anerkannt?
Sollte es hierzu keinerlei Daten geben und sollten diese nicht erhoben werden können, so bitte ich um eine entsprechende Klarstellung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, dass über diese Daten nichts bekannt ist und wieso diese Daten nicht erhoben werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. August 2022
  • Frist
    27. September 2022
  • Ein:e Follower:in
Hannah Franz
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nachdem das Bu…
An Ministerium für Inneres und Sport - Bürgerbeauftragter Details
Von
Hannah Franz
Betreff
Abschiebungshaft: Zahlen zur Inhaftierung und rechtlichen Überprüfung der Haft [#257626]
Datum
23. August 2022 14:00
An
Ministerium für Inneres und Sport - Bürgerbeauftragter
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mir in Bebzug auf folgende Anfrage mitgeteilt hat, es sei für Abschiebungen nicht zuständig und könnte die angefragten Informationen deshalb nicht herausgeben, wende ich mich auf Empfehlung des Bundesamtes nun an die zuständigen Landesministerien und bitte um Auskunft zu den folgenden Fragen: 1. Wie viele Personen waren bundesweit in den letzten fünf Jahren und aktuell in der Abschiebungshaft inhaftiert? Ich bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern und Hafteinrichtungen, sowie nach den verschiedenen Haftarten (Sicherungshaft nach § 62 III AufenthG, Rücküberstellungshaft nach Art. 28 II, Art. 2 lit. n Dublin-VO i.V.m. § 2 XIV AufenthG, Vorbereitungshaft gem. § 62 II AufenthG, ergänzende Vorbereitungshaft nach § 62c I AufenhtG, Ausreisegewahrsam nach § 62 b AufenthG, Mitwirkungshaft nach § 62 IV AufenthG und § 82 IV 3 AufenthG i.V.m. §§ 40 ff. BPoiG, Transitgewahrsam nach § 15 VI AufenhtG, Zurückweisungshaft gem. § 15 V AufenthG, Zurückschiebungshaft nach § 57 III AufenthG, Verbringungshaft nach § 59 II AsylG i.V.m. § 12 III AufenthG). 2. Gegen wie viele der Inhaftierungen wurde in den letzten fünf Jahren Haftaufhebungsantrag, Haftbeschwerde bzw. ein Feststellungsantrag eingereicht? D.h. wie viele der Haftanordnungen wurden anschließend gerichtlich überprüft? Sollten die Daten nicht für alle der vergangenen fünf Jahre vorliegen, so bitte ich um zur Verfügungstellung der Daten, die vorliegen. Sollte es hierzu keinerlei Daten geben und sollten diese nicht erhoben werden können, so bitte ich um eine entsprechende Klarstellung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, dass über diese Daten nichts bekannt ist und wieso diese Daten nicht erhoben werden. 3. Gibt es Daten darüber, wie viele der in der Abschiebungshaft Inhaftierten bei der gerichtlichen Überprüfung ihrer Haft von einem Rechtsanwalt bzw. einer Person des Vertrauens (§ 418 II Nr. 3 FamFG) vertreten werden? Falls ja: in wie viel Prozent der Haftüberprüfung erfolgt eine entsprechende Vertretung? 4. Wie viele der gerichtlich überprüften Haftanordnungen werden entweder in erster Instanz vor den Amtsgerichten oder in zweiter Instanz vor dem Landgericht oder vor dem Bundesgerichtshof als rechtswidrig anerkannt? Sollte es hierzu keinerlei Daten geben und sollten diese nicht erhoben werden können, so bitte ich um eine entsprechende Klarstellung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, dass über diese Daten nichts bekannt ist und wieso diese Daten nicht erhoben werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hannah Franz Anfragenr: 257626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257626/ Postanschrift Hannah Franz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hannah Franz

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Ministerium für Inneres und Sport - Bürgerbeauftragter
Sehr geehrte Frau Franz, Ihre Anfrage vom 23. August 2022 ist hier eingegangen. Sie haben um statistische Angabe…
Von
Ministerium für Inneres und Sport - Bürgerbeauftragter
Betreff
Abschiebungshaft: Zahlen zur Inhaftierung und rechtlichen Überprüfung der Haft [#257626]
Datum
13. September 2022 08:51
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Frau Franz, Ihre Anfrage vom 23. August 2022 ist hier eingegangen. Sie haben um statistische Angaben zum Thema "Abschiebungshaft: Zahlen zur Inhaftierung und rechtlichen Überprüfung der Haft" gebeten. In Beantwortung dieser Anfrage übersende ich Ihnen unsere Antwort auf die Große Anfrage "Praxis der Abschiebungshaft seit 2018" (BT-Drucksache 19/27324), die an die Bundesregierung gerichtet wurde. Die Antworten beinhalten teilweise die von Ihnen erbetenen Angaben. Sofern gewünschte Angaben nicht enthalten sind, liegen diese nicht vor. Für die Zurverfügungstellung der beigefügten Unterlagen werden keine Kosten erhoben. Mit freundlichen Grüßen