Abschiebungshaft: Zahlen zur Inhaftierung und rechtlichen Überprüfung der Haft

Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mir in Bezug auf folgende Anfrage mitgeteilt hat, es sei für Abschiebungen nicht zuständig und könnte die angefragten Informationen deshalb nicht herausgeben, wende ich mich auf Empfehlung des Bundesamtes nun an die zuständigen Landesministerien und bitte um Auskunft zu den folgenden Fragen:

1. Wie viele Personen waren im Bundesland in den letzten fünf Jahren und aktuell in der Abschiebungshaft inhaftiert? Ich bitte um Aufschlüsselung nach Hafteinrichtung , sowie nach den verschiedenen Haftarten (Sicherungshaft nach § 62 III AufenthG, Rücküberstellungshaft nach Art. 28 II, Art. 2 lit. n Dublin-VO i.V.m. § 2 XIV AufenthG, Vorbereitungshaft gem. § 62 II AufenthG, ergänzende Vorbereitungshaft nach § 62c I AufenhtG, Ausreisegewahrsam nach § 62 b AufenthG, Mitwirkungshaft nach § 62 IV AufenthG und § 82 IV 3 AufenthG i.V.m. §§ 40 ff. BPoiG, Transitgewahrsam nach § 15 VI AufenhtG, Zurückweisungshaft gem. § 15 V AufenthG, Zurückschiebungshaft nach § 57 III AufenthG, Verbringungshaft nach § 59 II AsylG i.V.m. § 12 III AufenthG).

2. Gegen wie viele der Inhaftierungen wurde in den letzten fünf Jahren Haftaufhebungsantrag, Haftbeschwerde bzw. ein Feststellungsantrag eingereicht? D.h. wie viele der Haftanordnungen wurden anschließend gerichtlich überprüft?
Sollten die Daten nicht für alle der vergangenen fünf Jahre vorliegen, so bitte ich um zur Verfügungstellung der Daten, die vorliegen.
Sollte es hierzu keinerlei Daten geben und sollten diese nicht erhoben werden können, so bitte ich um eine entsprechende Klarstellung, dass über diese Daten nichts bekannt ist und wieso diese Daten nicht erhoben werden.

3. Gibt es Daten darüber, wie viele der in der Abschiebungshaft Inhaftierten bei der gerichtlichen Überprüfung ihrer Haft von einem Rechtsanwalt bzw. einer Person des Vertrauens (§ 418 II Nr. 3 FamFG) vertreten werden? Falls ja: in wie viel Prozent der Haftüberprüfung erfolgt eine entsprechende Vertretung?

4. Wie viele der gerichtlich überprüften Haftanordnungen werden entweder in erster Instanz vor den Amtsgerichten oder in zweiter Instanz vor dem Landgericht als rechtswidrig erkannt? Wie viele dieser Fälle der Landgerichten landen letztlich noch vor dem Bundesgerichtshof und wie viele werden dort als rechtswidrig erkannt?
Sollte es hierzu keinerlei Daten geben und sollten diese nicht erhoben werden können, so bitte ich um eine entsprechende Klarstellung, dass über diese Daten nichts bekannt ist und wieso diese Daten nicht erhoben werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. August 2022
  • Frist
    27. September 2022
  • 0 Follower:innen
Hannah Franz
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nachdem das Bundesa…
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
Hannah Franz
Betreff
Abschiebungshaft: Zahlen zur Inhaftierung und rechtlichen Überprüfung der Haft [#257763]
Datum
25. August 2022 09:29
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mir in Bezug auf folgende Anfrage mitgeteilt hat, es sei für Abschiebungen nicht zuständig und könnte die angefragten Informationen deshalb nicht herausgeben, wende ich mich auf Empfehlung des Bundesamtes nun an die zuständigen Landesministerien und bitte um Auskunft zu den folgenden Fragen: 1. Wie viele Personen waren im Bundesland in den letzten fünf Jahren und aktuell in der Abschiebungshaft inhaftiert? Ich bitte um Aufschlüsselung nach Hafteinrichtung , sowie nach den verschiedenen Haftarten (Sicherungshaft nach § 62 III AufenthG, Rücküberstellungshaft nach Art. 28 II, Art. 2 lit. n Dublin-VO i.V.m. § 2 XIV AufenthG, Vorbereitungshaft gem. § 62 II AufenthG, ergänzende Vorbereitungshaft nach § 62c I AufenhtG, Ausreisegewahrsam nach § 62 b AufenthG, Mitwirkungshaft nach § 62 IV AufenthG und § 82 IV 3 AufenthG i.V.m. §§ 40 ff. BPoiG, Transitgewahrsam nach § 15 VI AufenhtG, Zurückweisungshaft gem. § 15 V AufenthG, Zurückschiebungshaft nach § 57 III AufenthG, Verbringungshaft nach § 59 II AsylG i.V.m. § 12 III AufenthG). 2. Gegen wie viele der Inhaftierungen wurde in den letzten fünf Jahren Haftaufhebungsantrag, Haftbeschwerde bzw. ein Feststellungsantrag eingereicht? D.h. wie viele der Haftanordnungen wurden anschließend gerichtlich überprüft? Sollten die Daten nicht für alle der vergangenen fünf Jahre vorliegen, so bitte ich um zur Verfügungstellung der Daten, die vorliegen. Sollte es hierzu keinerlei Daten geben und sollten diese nicht erhoben werden können, so bitte ich um eine entsprechende Klarstellung, dass über diese Daten nichts bekannt ist und wieso diese Daten nicht erhoben werden. 3. Gibt es Daten darüber, wie viele der in der Abschiebungshaft Inhaftierten bei der gerichtlichen Überprüfung ihrer Haft von einem Rechtsanwalt bzw. einer Person des Vertrauens (§ 418 II Nr. 3 FamFG) vertreten werden? Falls ja: in wie viel Prozent der Haftüberprüfung erfolgt eine entsprechende Vertretung? 4. Wie viele der gerichtlich überprüften Haftanordnungen werden entweder in erster Instanz vor den Amtsgerichten oder in zweiter Instanz vor dem Landgericht als rechtswidrig erkannt? Wie viele dieser Fälle der Landgerichten landen letztlich noch vor dem Bundesgerichtshof und wie viele werden dort als rechtswidrig erkannt? Sollte es hierzu keinerlei Daten geben und sollten diese nicht erhoben werden können, so bitte ich um eine entsprechende Klarstellung, dass über diese Daten nichts bekannt ist und wieso diese Daten nicht erhoben werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hannah Franz Anfragenr: 257763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257763/ Postanschrift Hannah Franz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hannah Franz

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!