Abschiebungsversuch aus Kirchenasyl in Schwerin

Sämtliche Unterlagen in Papier- oder elektronischer Form, einschließlich Chat-, SMS- und andere Nachrichtenverläufe und Datenbankeinträge sowie Notizen, in denen Vorgänge wiedergegeben, beschrieben oder bewertet werden, die dazu geführt haben, dass die Polizei Schwerin am 20. Dezember 2023 einen Abschiebeversuch aus dem Kirchenasyl der Ev.-Luth. Petrusgemeinde Schwerin vorgenommen hat.

Sofern Polizeidienststellen oder Behörden aus anderen Bundesländern diese polizeiliche Aufgabe mit ausgeübt oder hierbei unterstützt haben, betrifft die Anfrage auch diese Stellen in gleicher Weise.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Dezember 2023
  • Frist
    23. Januar 2024
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abschiebungsversuch aus Kirchenasyl in Schwerin [#295327]
Datum
20. Dezember 2023 21:35
An
Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Unterlagen in Papier- oder elektronischer Form, einschließlich Chat-, SMS- und andere Nachrichtenverläufe und Datenbankeinträge sowie Notizen, in denen Vorgänge wiedergegeben, beschrieben oder bewertet werden, die dazu geführt haben, dass die Polizei Schwerin am 20. Dezember 2023 einen Abschiebeversuch aus dem Kirchenasyl der Ev.-Luth. Petrusgemeinde Schwerin vorgenommen hat. Sofern Polizeidienststellen oder Behörden aus anderen Bundesländern diese polizeiliche Aufgabe mit ausgeübt oder hierbei unterstützt haben, betrifft die Anfrage auch diese Stellen in gleicher Weise.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295327 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295327/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Abschiebungsversuch aus Kirchenasyl in Schwerin [#295327]
An Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Abschiebungsversuch aus Kirchenasyl in Schwerin [#295327]
Datum
20. Dezember 2023 21:36
An
Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax-Versand ist fehlgeschlagen.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
35,9 KB
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abschiebungsversuch aus Kirchenasyl in Schwerin“ vom 20.12.2023 (#…
An Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abschiebungsversuch aus Kirchenasyl in Schwerin [#295327]
Datum
23. Januar 2024 05:03
An
Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abschiebungsversuch aus Kirchenasyl in Schwerin“ vom 20.12.2023 (#295327) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern
Abschiebungsversuch aus dem Kirchenasyl in Schwerin Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf I…
Von
Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Abschiebungsversuch aus dem Kirchenasyl in Schwerin
Datum
9. Februar 2024 12:48
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.jpg
3,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 20.12.2023, das mir am 02.02.2024 postalisch zugestellt worden ist. Wunschgemäß erhalten Sie die Antwort per E-Mail. Dem Landesamt für innere Verwaltung liegen Unterlagen in Papier- oder elektronischer Form nicht vor, in denen Vorgänge wiedergegeben, beschrieben oder bewertet werden, oder die dazu geführt haben, dass eine Dienststelle der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern am 20.12.2023 mit der Abschiebung von Personen aus dem Kirchenasyl der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Schwerin beauftragt worden ist. Diese Auskunft ist entsprechend der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGGebV) kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen