Az: 3070-33-7/1.0-06/2015
(bitte stets angeben)
Sehr
geehrtAntragsteller/in
im Nachgang zu unserer Eingangsbestätigung vom 23.04.2015 teilen wir Ihnen
im Rahmen von § 7 IFG mit, dass eine Erhebung bzw. Statistik in der von
Ihnen gewünschten Ausgestaltung von der Deutschen Rentenversicherung nicht
vorgenommen bzw. geführt wird.
Die sogenannte "abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren" ist die reformierte
Altersrente für besonders langjährig Versicherte (vgl. §§ 38, 236 SGB VI),
die mit Rentenbeginn ab dem 1.7.2014 unter geänderten Voraussetzungen (für
bestimmte Geburtsjahrgänge bereits ab dem 63. Lebensjahr und Erweiterung
der hierfür angerechneten Zeiten zur Erfüllung der Wartezeit von "45
Jahren") in Anspruch genommen werden kann. Rechtsgrundlage der Änderung ist
Art. 1 Nr. 8 des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes vom 23.6.2014 (BGBl. I
S. 787).
Die reformierte Altersrente für besonders langjährig Versicherte
("abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren") wird in der Statistik der
gesetzlichen Rentenversicherung unter der gleichen Leistungsart erfasst,
wie die Vorgängerregelung des § 38 SGB VI (Altersrente für besonders
langjährig Versicherte mit Rentenbeginn bis Juni 2014).
In der Rentenantrags- und Erledigungsstatistik ist eine Unterscheidung der
Fälle dieser Leistungsart nach alten und neuen Recht nicht möglich, da das
hierfür benötigte Merkmal "Monat und Jahr des Rentenbeginns" nicht in der
Rentenantrags- und Erledigungsstatistik enthalten ist. Von der daher können
wir Ihnen keine Antrags- und Erledigungszahlen (z.B. Anträge,
Bewilligungen, Ablehnungen, getrennt nach Ost/West) für die reformierte
Leistungsart zur Verfügung stellen.
Um dennoch eine Aussage zur Antragsentwicklung der reformierten Rentenart
zu erhalten, wird eine monatliche Umfrage zur kumulierten Antragszahl mit
der Approximation: "nur neue Fälle mit dieser Leistungsart und mit
Geburtsjahrgang 1950 und jünger" bei allen Rentenversicherungsträgern
durchgeführt, deren Ergebnis auf unserer Webseite veröffentlicht wird.
Damit werden hauptsächlich Fälle erfasst, die diese Rente vor dem 65.
Lebensjahr in Anspruch nehmen wollen.
Zudem können wir Ihnen auch die erbetenen Informationen über das Potential
der Versicherten, die Anspruch auf die "abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren"
haben, nicht nennen, da wir keine Versichertenstatistik führen, die diese
Konstellation gesondert ausweist.
Abschließend erlauben wir uns, Ihnen einen Link auf die aktuelle
Pressemeldung der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung zu stellen.
Hier finden Sie die aktuellsten Informationen über die Entwicklung der Zahl
der Anträge auf die neue Rente ab 63.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/0_Home/meldungen/2015_04_17_rente_63_antraege.html;jsessionid=4187784D8FA0D161C81BB8B26B5B474C.cae03
Mit freundlichen Grüßen