Abschlagsfreie Rente mit 63

Erhebungen zur abschlagsfreien Rente mit 63:
Wie viele Versicherte haben Anspruch auf die Rente mit 63?
Wie viele Anträge wurden gestellt?
Wie viele Anträge wurden bewiliigt?
Wie viele wurden abgelehnt?
Gibt es einen Unterschied zwischen den neuen und alten Bundesländern?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. April 2015
  • Frist
    22. Mai 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Erhebungen zur a…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abschlagsfreie Rente mit 63 [#9432]
Datum
18. April 2015 17:01
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Erhebungen zur abschlagsfreien Rente mit 63: Wie viele Versicherte haben Anspruch auf die Rente mit 63? Wie viele Anträge wurden gestellt? Wie viele Anträge wurden bewiliigt? Wie viele wurden abgelehnt? Gibt es einen Unterschied zwischen den neuen und alten Bundesländern?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. DRV-Bund Wall Server: BLN-K07 ----------…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten.
Datum
18. April 2015 17:14
Status
Warte auf Antwort
DRV-Bund Wall Server: BLN-K07 ----------------------------------------------------------------------- Mail-Info From: Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> To: <<E-Mail-Adresse>> Rec.: <<E-Mail-Adresse>> Date: 18.04.2015 17:05:33 Subject: Abschlagsfreie Rente mit 63 [#9432] ----------------------------------------------------------------------- Die Deutsche Rentenversicherung Bund bestätigt den Eingang Ihrer E-Mail. Ihre E-Mail wird der zuständigen Stelle in der Deutsche Rentenversicherung Bund zugeleitet. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte beachten Sie dazu Folgendes: Bei unverschlüsselter Datenübermittlung per E-Mail kann weder die Vertraulichkeit Ihrer Daten noch die Authentizität des Absenders gewährleistet werden. Sollten Sie per E-Mail personenbezogene Daten, Änderungswünsche für den Versicherungsverlauf oder sonstige Anträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund mitgeteilt haben, werden wir Sie daher regelmäßig auffordern, diese Anliegen schriftlich an uns zu richten. Aus dem gleichen Grund werden wir Ihnen auf Ihre E-Mails in der Regel auf dem Postweg antworten. Wir bitten um Verständnis für die dadurch verursachte Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Az: 3070-33-7/1.0-06/2015 (bitte stets angeben) Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 18.04.2015 wu…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Abschlagsfreie Rente mit 63 [#9432]
Datum
23. April 2015 15:44
Status
Warte auf Antwort
Az: 3070-33-7/1.0-06/2015 (bitte stets angeben) Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 18.04.2015 wurde zur zuständigen Beantwortung dem Datenschutzreferat der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeleitet. Wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages nach § 7 IFG und sind um eine zeitnahe Erledigung bemüht. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass nach § 10 IFG grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden müssen, deren Höhe sich nach dem Gebühren- und Anlagenverzeichnis der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) richtet. Dieses ist zu Ihrer Information beigefügt. Sofern es sich nicht um gebührenfreie einfache Auskünfte handelt (vgl. Ziff. 1.1 Teil A der Anlage), wurde vom Bundesministerium des Innern eine Mindestgebühr von 15,- Euro angesetzt. (See attached file: GebuehrenOrdngIFG.pdf) Sobald wir entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang Ihrem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, werden wir prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten. Sollte sich eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben, werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen die Gelegenheit geben, Ihr Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem erhalten Sie die Möglichkeit Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, ist dies für Sie kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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Deutsche Rentenversicherung Bund
Az: 3070-33-7/1.0-06/2015 (bitte stets angeben) Sehr geehrtAntragsteller/in im Nachgang zu unserer Eingangsbes…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Abschlagsfreie Rente mit 63 [#9432]
Datum
28. April 2015 08:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: 3070-33-7/1.0-06/2015 (bitte stets angeben) Sehr geehrtAntragsteller/in im Nachgang zu unserer Eingangsbestätigung vom 23.04.2015 teilen wir Ihnen im Rahmen von § 7 IFG mit, dass eine Erhebung bzw. Statistik in der von Ihnen gewünschten Ausgestaltung von der Deutschen Rentenversicherung nicht vorgenommen bzw. geführt wird. Die sogenannte "abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren" ist die reformierte Altersrente für besonders langjährig Versicherte (vgl. §§ 38, 236 SGB VI), die mit Rentenbeginn ab dem 1.7.2014 unter geänderten Voraussetzungen (für bestimmte Geburtsjahrgänge bereits ab dem 63. Lebensjahr und Erweiterung der hierfür angerechneten Zeiten zur Erfüllung der Wartezeit von "45 Jahren") in Anspruch genommen werden kann. Rechtsgrundlage der Änderung ist Art. 1 Nr. 8 des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes vom 23.6.2014 (BGBl. I S. 787). Die reformierte Altersrente für besonders langjährig Versicherte ("abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren") wird in der Statistik der gesetzlichen Rentenversicherung unter der gleichen Leistungsart erfasst, wie die Vorgängerregelung des § 38 SGB VI (Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit Rentenbeginn bis Juni 2014). In der Rentenantrags- und Erledigungsstatistik ist eine Unterscheidung der Fälle dieser Leistungsart nach alten und neuen Recht nicht möglich, da das hierfür benötigte Merkmal "Monat und Jahr des Rentenbeginns" nicht in der Rentenantrags- und Erledigungsstatistik enthalten ist. Von der daher können wir Ihnen keine Antrags- und Erledigungszahlen (z.B. Anträge, Bewilligungen, Ablehnungen, getrennt nach Ost/West) für die reformierte Leistungsart zur Verfügung stellen. Um dennoch eine Aussage zur Antragsentwicklung der reformierten Rentenart zu erhalten, wird eine monatliche Umfrage zur kumulierten Antragszahl mit der Approximation: "nur neue Fälle mit dieser Leistungsart und mit Geburtsjahrgang 1950 und jünger" bei allen Rentenversicherungsträgern durchgeführt, deren Ergebnis auf unserer Webseite veröffentlicht wird. Damit werden hauptsächlich Fälle erfasst, die diese Rente vor dem 65. Lebensjahr in Anspruch nehmen wollen. Zudem können wir Ihnen auch die erbetenen Informationen über das Potential der Versicherten, die Anspruch auf die "abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren" haben, nicht nennen, da wir keine Versichertenstatistik führen, die diese Konstellation gesondert ausweist. Abschließend erlauben wir uns, Ihnen einen Link auf die aktuelle Pressemeldung der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung zu stellen. Hier finden Sie die aktuellsten Informationen über die Entwicklung der Zahl der Anträge auf die neue Rente ab 63. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/0_Home/meldungen/2015_04_17_rente_63_antraege.html;jsessionid=4187784D8FA0D161C81BB8B26B5B474C.cae03 Mit freundlichen Grüßen