Abschleppdienstleistungen

Vertragliche Grundlage auf der die Firma Mozer im Stadtgebiet Abschleppdienstleistungen vornimmt. Die Firma beruft sich auf eine Vereinbarung mit der Stadt Tübingen. Bei einem Volumen von 10 Fahrzeugen á 250-300 Euro ergibt sich ein Betrag, bei dem es eine Ausschreibung gegeben haben muss.
Wann wurde diese wo veröffentlich, welche Anbieter haben sich beworben und wann wurde mit welchem Volumen der Zuschlag erteilt.

Erhält die Stadt Tübingen einen Anteil an den Abschleppkosten, bzw. wurde die angeboten oder seitens der Stadt verlangt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juli 2022
  • Frist
    24. August 2022
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Winfried Haug
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vertragliche G…
An Universitätsstadt Tübingen Details
Von
Winfried Haug
Betreff
Abschleppdienstleistungen [#253854]
Datum
22. Juli 2022 06:49
An
Universitätsstadt Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vertragliche Grundlage auf der die Firma Mozer im Stadtgebiet Abschleppdienstleistungen vornimmt. Die Firma beruft sich auf eine Vereinbarung mit der Stadt Tübingen. Bei einem Volumen von 10 Fahrzeugen á 250-300 Euro ergibt sich ein Betrag, bei dem es eine Ausschreibung gegeben haben muss. Wann wurde diese wo veröffentlich, welche Anbieter haben sich beworben und wann wurde mit welchem Volumen der Zuschlag erteilt. Erhält die Stadt Tübingen einen Anteil an den Abschleppkosten, bzw. wurde die angeboten oder seitens der Stadt verlangt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Winfried Haug Anfragenr: 253854 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253854/ Postanschrift Winfried Haug << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Winfried Haug

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Universitätsstadt Tübingen
Sehr geehrter Herr Haug, das von Ihnen genannte Auftragsvolumen entspricht nicht der Realität. Der Auftragswert d…
Von
Universitätsstadt Tübingen
Betreff
AW: Abschleppdienstleistungen [#253854]
Datum
19. August 2022 14:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Haug, das von Ihnen genannte Auftragsvolumen entspricht nicht der Realität. Der Auftragswert der Abschleppdienstleitungen liegt unterhalb des Schwellenwerts ab dem eine öffentliche Ausschreibung erforderlich ist. Der Auftrag wurde deshalb nach Angebotsabfrage unter der Prämisse des Direktinkassos an die Fa. Mozer als einzigem Anbieter erteilt. Die Universitätsstadt Tübingen erhält weder einen Anteil an den Abschleppkosten noch wurde dieser angeboten oder seitens der Stadt verlangt. Mit freundlichen Grüßen