Abschleppen im verkehrsberuhigten Bereich (Graefkiez)

Der Graefekiez in Friedrichshain-Kreuzberg ist zum großen Teil verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325.1, Anlage 3 StVO lfd. Nr. 12). Die gesetzgeberische Entscheidung, den Straßenraum eines verkehrsberuhigten Bereiches zugunsten spielender Kinder und des Fußgängerverkehrs als Spiel-, Kommunikations- und Verweilraum freizuhalten, rechtfertigt Abschleppen von Kraftfahrzeugen im Sofortvollzug, ohne dass es der Feststellung einer konkreten Verkehrsbehinderung bedarf. Dies wurde durch Gerichtsentscheidungen (VG Koblenz v. 18.01.2010 4 K 536/09) bestätigt. Auch die negative Vorbildwirkung, die von einem verbotswidrig abgestellten Fahrzeug auf andere Kraftfahrer ausgeht, und der Gesichtspunkt der Generalprävention sind grundsätzlich tragfähige Gründe zur Durchführung einer Abschleppmaßnahme.
Im Graefekiez wird die vorgenannte Zielsetzung des verkehrsberuhigten Bereichs durch dauerhaft widerrechtlich abgestellte Kfz dauerhaft verhindert. Auch Fahrzeuge, die über Monate dauerhaft behindernd abgestellt sind, werden auch auf Hinweis von Anwohnenden nicht vom Ordnungsamt abgeschleppt.

Womit begründen sie die Untätigkeit des Ordnungsamts bezüglich des Abschleppens? Welche geeigneten Mittel werden sie in Zukunft einsetzen um die Möglichkeit der Nutzung des Straßenraums in der gesamten Breite für Kinder und Fußgehende als Spiel-, Kommunikations-, Verweil- und Bewegungsraum zu gewährleisten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Juli 2021
  • Frist
    17. August 2021
  • 0 Follower:innen
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Eingangsbestätigung - Bitte nicht antworten Vielen Dank, dass sie sich mit Ihrem Anliegen an das Ordnungsamt gewen…
Von
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
Eingangsbestätigung - Bitte nicht antworten
Datum
14. Juli 2021 12:38
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank, dass sie sich mit Ihrem Anliegen an das Ordnungsamt gewendet haben. Aufgrund der starken Nachfragen und Meldungen kommt es leider zu Zeitverzögerungen bis zur Bearbeitung Ihrer Mail und ihrem Anliegen. Die Mails werden nach Eingang abgearbeitet, wir bitten jedoch um Verständnis, wenn dies nicht sofort erfolgen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Bodo Pahlke
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
Bodo Pahlke
Betreff
Abschleppen im verkehrsberuhigten Bereich (Graefkiez) [#224920]
Datum
14. Juli 2021 12:38
An
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Graefekiez in Friedrichshain-Kreuzberg ist zum großen Teil verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325.1, Anlage 3 StVO lfd. Nr. 12). Die gesetzgeberische Entscheidung, den Straßenraum eines verkehrsberuhigten Bereiches zugunsten spielender Kinder und des Fußgängerverkehrs als Spiel-, Kommunikations- und Verweilraum freizuhalten, rechtfertigt Abschleppen von Kraftfahrzeugen im Sofortvollzug, ohne dass es der Feststellung einer konkreten Verkehrsbehinderung bedarf. Dies wurde durch Gerichtsentscheidungen (VG Koblenz v. 18.01.2010 4 K 536/09) bestätigt. Auch die negative Vorbildwirkung, die von einem verbotswidrig abgestellten Fahrzeug auf andere Kraftfahrer ausgeht, und der Gesichtspunkt der Generalprävention sind grundsätzlich tragfähige Gründe zur Durchführung einer Abschleppmaßnahme. Im Graefekiez wird die vorgenannte Zielsetzung des verkehrsberuhigten Bereichs durch dauerhaft widerrechtlich abgestellte Kfz dauerhaft verhindert. Auch Fahrzeuge, die über Monate dauerhaft behindernd abgestellt sind, werden auch auf Hinweis von Anwohnenden nicht vom Ordnungsamt abgeschleppt. Womit begründen sie die Untätigkeit des Ordnungsamts bezüglich des Abschleppens? Welche geeigneten Mittel werden sie in Zukunft einsetzen um die Möglichkeit der Nutzung des Straßenraums in der gesamten Breite für Kinder und Fußgehende als Spiel-, Kommunikations-, Verweil- und Bewegungsraum zu gewährleisten?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bodo Pahlke Anfragenr: 224920 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224920/ Postanschrift Bodo Pahlke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bodo Pahlke

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Sehr geehrter Herr Pahlke, Sie nutzen für Ihre Frage das falsche Instrument. Sie fragen danach, womit eine angebl…
Von
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
AW: Abschleppen im verkehrsberuhigten Bereich (Graefkiez) [#224920]
Datum
15. Juli 2021 16:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pahlke, Sie nutzen für Ihre Frage das falsche Instrument. Sie fragen danach, womit eine angebliche Untätigkeit des Ordnungsamtes in Bezug auf das Umsetzen (ich denke, dies ist gemeint, Sie nutzen den Ausdruck "Abschleppen") begründet wird und beantragen dazu Akteneinsicht bzw. Auskunft aus den Akten gemäß IFG bzw. VIG??! Wie auch immer, folgendes kann ich Ihnen zu Ihrer Frage mitteilen: Wenn Fahrzeuge unter Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung - insbesondere behindernd - abgestellt werden, besteht für jeden Bürger/jede Bürgerin die Möglichkeit, die Koordination des Ordnungsamtes unter 90298-4313 oder die dafür parallel zuständige Polizei unter 110 anzurufen und darum zu bitten, die Behinderung insbesondere dann zu beseitigen, wenn er bzw. sie direkt davon betroffen ist. Abhilfe wird eine der beiden genannten Institutionen dann idR sehr rasch schaffen. Auch unabhängig von konkreten Zurufen aus der Bevölkerung sind Polizei und Ordnungsämter im Rahmen ihrer Kapazitäten (derzeit ist aufgrund der Notwendigkeit, dass der grundsätzlich zuständige Allgemeine Ordnungsdienst schwerpunktmäßig Verstöße gegen die Infektionsschutzverordnungen feststellen und ahnden muss, temporär ein separater Verkehrsüberwachungsdienst eingerichtet worden) unterwegs; sie können jedoch naturgemäß nicht an allen Orten, an denen derartige Verstöße bzw. Behinderungen auftreten, gleichzeitig anwesend sein. Soweit zum Handlungsrahmen der Verwaltung in Kürze. Freundliche Grüße