Abschleppen von privatem PKW

Guten Tag,
ich habe laut Ordnungsamt in einer Straße geparkt bei der die Breite meines Fahrzeuges 30 cm zu viel betrug. Die netten Herren stellten mir einen Bußgeld aus und wollten direkt mein Fahrzeug abschleppen. (Es stehen keine Schilder wie parken verboten in dieser Straße) Ich soll nun für die kosten der Anfahrt des Abschleppdienstes auf kommen. Nun meine Frage: Ist es denn verhältnismäßig bzw. gerechtfertigt wenn ich so parke, dass andere die Straße noch passieren können mein Fahrzeug direkt beim ersten mal ohne Verwarnung abschleppen zu lassen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Juli 2022
  • Frist
    23. August 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abschleppen von privatem PKW [#253606]
Datum
19. Juli 2022 12:08
An
Polizeipräsidium Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, ich habe laut Ordnungsamt in einer Straße geparkt bei der die Breite meines Fahrzeuges 30 cm zu viel betrug. Die netten Herren stellten mir einen Bußgeld aus und wollten direkt mein Fahrzeug abschleppen. (Es stehen keine Schilder wie parken verboten in dieser Straße) Ich soll nun für die kosten der Anfahrt des Abschleppdienstes auf kommen. Nun meine Frage: Ist es denn verhältnismäßig bzw. gerechtfertigt wenn ich so parke, dass andere die Straße noch passieren können mein Fahrzeug direkt beim ersten mal ohne Verwarnung abschleppen zu lassen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253606/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Dortmund
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 19.07.2022. Ihr Anlie…
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Betreff
AW: Abschleppen von privatem PKW [#253606]
Datum
20. Juli 2022 13:08
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 19.07.2022. Ihr Anliegen geprüft wird, das Ergebnis der Prüfung werde ich Ihnen mitteilen, sobald mir die benötigten Informationen vorliegen. Bis dahin bitte ich Sie um Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Dortmund
Sehr << Antragsteller:in >> leider konnte ich Ihnen urlaubsbedingt nicht eher antworten. Laut § 4 …
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Betreff
Abschleppen von privatem PKW [#253606]
Datum
8. August 2022 07:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> leider konnte ich Ihnen urlaubsbedingt nicht eher antworten. Laut § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person einen Anspruch auf Zugang zu den vorhandenen amtlichen Informationen. Amtliche Informationen i. S. d. § 4 Abs. 1 IFG sind gemäß § 3 IFG NRW alle in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder auf sonstigen Informationsträgern vorhandenen Informationen, die im dienstlichen Zusammenhang erlangt wurden, es sei denn, dass das IFG NRW den Informationsanspruch ausschließt. Das ist hier der Fall. Da sich Ihre IFG-Anfrage um eine Abschleppmaßnahme des Ordnungsamts handelt, ist die Zuständigkeit zu Ihrer Anfrage kommunal begründet. Folglich kann ihrem Antrag auf Übersendung von vorhandenen amtlichen Informationen gem. § 4 Abs. 1 IFG NRW i. V. m. § 3 IFG NRW nicht entsprochen werden. Sollten Sie Ihre Anfrage auf einer anderen Rechtsgrundlage als § 4 IFG NRW begründen, bitte ich diese zu benennen. Ich werde Ihre Anfrage dann an die zuständige Stelle im Hause weiterleiten. Eine Weiterleitung an die zuständige Behörde ist von mir aus leider nicht möglich, da ich Ihrer Anfrage nicht entnehmen kann, welches Ordnungsamt das Bußgeld ausgestellt hat. Daher möchte ich Sie bitten sich selbständig an die zuständige Kommune zu wenden. Mit freundlichen Grüßen