Abschluss verweigert

Kann ein Abschluss wegen hoher Abwesenheitsquote verweigert werden? Wenn ja, ab welcher Fehlquote kann ein Abschluss verweigert werden? Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass der Schüler eine AVT 1 Klasse besucht. (Im Rahmen einer BvB-Pro Maßnahme)

Und das weil er im Jahr zuvor wegen des ersten Schullockdown im zweiten Schulhalbjahr nicht benotet wurde. Dadurch musste er die Schule verlassen. (Mit den Noten des 1. Halbjahres) obwohl er sich über das online Programm der Schule sehr bemüht hat die Klasse zu schaffen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Mai 2021
  • Frist
    12. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Schulamt für die Stadt Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abschluss verweigert [#220134]
Datum
10. Mai 2021 13:06
An
Schulamt für die Stadt Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kann ein Abschluss wegen hoher Abwesenheitsquote verweigert werden? Wenn ja, ab welcher Fehlquote kann ein Abschluss verweigert werden? Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass der Schüler eine AVT 1 Klasse besucht. (Im Rahmen einer BvB-Pro Maßnahme) Und das weil er im Jahr zuvor wegen des ersten Schullockdown im zweiten Schulhalbjahr nicht benotet wurde. Dadurch musste er die Schule verlassen. (Mit den Noten des 1. Halbjahres) obwohl er sich über das online Programm der Schule sehr bemüht hat die Klasse zu schaffen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220134/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Schulamt für die Stadt Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Schulamt für die Stadt Dortmund Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer Anfra…
Von
Schulamt für die Stadt Dortmund
Betreff
Abschluss verweigert [#220134]
Datum
11. Mai 2021 11:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Schulamt für die Stadt Dortmund Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage vom 10.05.2021 "Abschluss verweigert" besteht keine Zuständigkeit der Stadt Dortmund. Bitte wenden Sie sich an die aktenführende Stelle, dies ist in Ihrem Fall die besuchte Schule. Mit freundlichen Grüßen