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Abschlussbericht 2019 der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen“

Abschlussbericht aus dem Jahr 2019 der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur „Prüfung alternativer Sanktionsmöglichkeiten – Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen gemäß § 43 StGB“, welche von der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Juni 2016 eingesetzt wurde.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Oktober 2021
  • Frist
    16. November 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Abschlussbericht …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abschlussbericht 2019 der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen“ [#231148]
Datum
14. Oktober 2021 15:54
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Abschlussbericht aus dem Jahr 2019 der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur „Prüfung alternativer Sanktionsmöglichkeiten – Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen gemäß § 43 StGB“, welche von der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Juni 2016 eingesetzt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 231148 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231148/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 764/2021 Sehr <Informatio…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 14. Oktober 2021-Abschlussbericht 2019 der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen“ [#231148]
Datum
29. Oktober 2021 11:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 764/2021 Sehr <Information-entfernt> zu Ihrem nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) teile ich ihnen mit, dass der von Ihnen erbetene Abschlussbericht durch eine von der Justizministerkonferenz (JuMiKo) eingesetzte Arbeitsgruppe erstellt wurde. Da es sich bei der Justizministerkonferenz um eine auf Dauer eingerichtete Fachkonferenz der Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Justizressorts der Länder handelt, wobei auch der Vorsitz der Arbeitsgruppe bei den Justizministerien zweier Länder lag, ist für Ihren Antrag auf Informationszugang das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Geschäftsstelle der 92. Justizministerkonferenz, Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>, als derzeitige Geschäftsstelle der Justizministerkonferenz zuständig. Mit freundlichen Grüßen
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