Abschlussbericht Gefangenenvergütung Strafvollzugsausschuss der Länder

Den Abschlussbericht des Strafvollzugsausschusss der Länder in Bezug auf die Gefangenenvergütung (vgl. https://www.bag-s.de/aktuelles/aktuelles0/neuregelung-der-gefangenenverguetung-erste-vorschlaege)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. März 2024
  • Frist
    23. April 2024
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Ab…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Abschlussbericht Gefangenenvergütung Strafvollzugsausschuss der Länder [#303654]
Datum
20. März 2024 14:58
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Abschlussbericht des Strafvollzugsausschusss der Länder in Bezug auf die Gefangenenvergütung (vgl. https://www.bag-s.de/aktuelles/aktuelles0/neuregelung-der-gefangenenverguetung-erste-vorschlaege)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 303654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303654/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Semsrott, in der Anlage übersende ich Ihnen den Bericht für den Strafvollzugsausschuss der Län…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Abschlussbericht Gefangenenvergütung Strafvollzugsausschuss der Länder [#303654]
Datum
27. März 2024 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, in der Anlage übersende ich Ihnen den Bericht für den Strafvollzugsausschuss der Länder zur Empfehlung von Eckpunkten eines Systems der Gefangenenvergütung, welcher in der Sondersitzung des Strafvollzugsausschusses der Länder am 19. Dezember 2023 zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Mit freundlichen Grüßen

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