Abschlussbericht Grabung Cleebronn

Die beiden Abschlussberichte der Grabungen Cleebronn / Frauenzimmern (2019).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2021
  • Frist
    12. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die beiden Abschlussberi…
An Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abschlussbericht Grabung Cleebronn [#220099]
Datum
9. Mai 2021 18:24
An
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die beiden Abschlussberichte der Grabungen Cleebronn / Frauenzimmern (2019).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220099/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag ist eingegangen und wird unter dem folgenden Aktenzeichen bearbeitet: 81-2550.ß…
Von
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Betreff
AW: Abschlussbericht Grabung Cleebronn [#220099]
Datum
10. Mai 2021 14:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag ist eingegangen und wird unter dem folgenden Aktenzeichen bearbeitet: 81-2550.ß LIFG 2105_Antragsteller/in_SW Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse am kulturellen Erbe unseres Landes. Soweit Sie auf das Umwel…
Von
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Betreff
AW: Abschlussbericht Grabung Cleebronn [#220099] 81-2550.ß LIFG 2105_Antragsteller/in_SW
Datum
18. Mai 2021 12:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse am kulturellen Erbe unseres Landes. Soweit Sie auf das Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) und das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) abstellen, dürfen wir darauf hinweisen, dass die von Ihnen begehrten Informationen in unseren Akten keine Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG umfassen und auch keine gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen im Sinne des § 1 VIG. Soweit Sie auf das Umweltinformationsgesetz (UIG) abstellen, dürfen wir darauf hinweisen, dass dieses Bundes-Gesetz für Landesbehörden nicht einschlägig sind und wie zuvor dargelegt Daten zu Denkmalen keine Umweltinformationen sind. Nach § 25 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) soll indessen die Behörde die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind. Mit Blick darauf gehen wir davon aus, dass Ihre Antragstellung nach den o.g. nicht einschlägigen Regelungen nicht weiterverfolgt zu werden braucht, um Ihnen insoweit Kosten für eine Antragsablehnung zu ersparen, sondern nur Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) weiterverfolgt werden soll: § 2 LIFG ist keine Grundlage für einen Anspruch auf Informationszugang, sondern bestimmt lediglich den Anwendungsbereich des LIFG. Nach § 25 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) soll indessen die Behörde die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind. Mit Blick darauf gehen wir davon aus, dass Sie einen Antrag auf Informationszugang nach § 1 Abs. 2 LIFG stellen wollen: Was die Zuständigkeit für Ihren LIFG-Antrag angeht, gehen wir davon aus, entscheidungsbefugt zu sein, da das LIFG nicht auf Behördenzuständigkeiten abstellt, sondern auf die Verfügungsberechtigung über begehrte Informationen und diese liegen in unseren Akten vor. Weiter bitte ich mit Verweis auf § 25 LVwVfG um Klarstellung, was Sie genau mit Abschlussberichte meinen? Den Grabungsbericht oder die Grabungsdokumentation? https://de.wikipedia.org/wiki/Grabung... Ich vermute, Sie möchten den Grabungsbericht? Denn die Dokumentation umfasst über 2 Terrabyte, was alleine zur Übertragung bereits technische Probleme aufwerfen würde bei der Datenmenge. Zudem liegt einer derselben wegen Nachforderungen des LAD auch noch nicht vollständig vor. Die Grabungsdokumentation wird standartmäßig publiziert in den Archäologischen Ausgrabungen BW. In diesem Fall die Ausgabe 2019. Die andere Grabung befindet sich gerade in der Publikation beim Verlag und wird demnächst erscheinen. Aufgrund des Urheberrechtsschutzes an der Publikation kann das LAD diesen nicht herausgeben, sondern muss Sie auf die erwerbbare Publikation verweisen, die Sie u.a. hier erwerben können: https://www.denkmalpflege-bw.de/publi... Wir würden uns andernfalls ggü. dem Verlag in Regressansprüche begeben wegen Vertrags- und Rechtsverletzungen. Ich hoffe Ihre Anfrage damit bereits abschließend und verständlich beantwortet zu haben und wünsche bereits viel Freude bei der Lektüre der Publikation(en). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ich meinte die Abschlussberichte der Grabungsdokumentationen. Wie in den "Rich…
An Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abschlussbericht Grabung Cleebronn [#220099] 81-2550.ß LIFG 2105_Antragsteller/in_SW [#220099]
Datum
22. Mai 2021 13:38
An
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich meinte die Abschlussberichte der Grabungsdokumentationen. Wie in den "Richtlinien für Grabungsfirmen und Investorenzur Durchführungarchäologischer Ausgrabungen und Prospektionen in Baden-Württemberg" Kapitel 5.4.6 beschrieben. Wenn ich das richtig weiß, werden die Fundbericht in AABW nach 2 Jahren digital kostenlos veröffentlicht. AABW ist also nur die ersten beiden Jahre kostenplichtig zu erwerben und danach kostenlos. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220099/

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Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Sehr [geschwärzt], nach interner Rücksprache bei den Kollegen (m,f,d) habe ich nunmehr die von Ihnen angefragten …
Von
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Betreff
AW: Abschlussbericht Grabung Cleebronn [#220099] 81-2550.ß LIFG [geschwärzt] [#220099]
Datum
31. Mai 2021 11:26
Status
Sehr [geschwärzt], nach interner Rücksprache bei den Kollegen (m,f,d) habe ich nunmehr die von Ihnen angefragten Grabungsberichte bzw. deren Ablageorte, sowie deren Dateigrößen auf ein versendbares Maß verkleinern können. [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]; [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]